Die geplante Umwandlung des multikulturellen Radiosenders Cosmo in das neue Programm 1Live Street verstößt nach Einschätzung eines Rechtsgutachtens gegen das WDR-Gesetz. Der Medienrechtler Hubertus Gersdorf, der das Gutachten im Auftrag des Netzwerks Neue deutsche Medienmacher*innen (NdM) erstellte, kommt zu dem Schluss, dass das angedachte Profil von 1Live Street nicht den gesetzlichen Vorgaben für den Sender entspricht.
Gesetzlicher Auftrag für interkulturelles Programm
Das WDR-Gesetz schreibt dem Sender vor, ein Hörfunkprogramm zu veranstalten, das sich „vor allem Themen des interkulturellen Zusammenlebens widmet“. Der WDR plant, Cosmo ab April 2027 durch 1Live Street zu ersetzen, das sich an eine junge, kulturell diverse, urban orientierte Zielgruppe richtet und schwerpunktmäßig Hip-Hop spielen soll. Genau diese Neuausrichtung sieht Gersdorf als problematisch an.
„Im Gesetz ist für das interkulturelle Radio anders als bei anderen Sendern keine Eingrenzung auf bestimmte Altersgruppen vorgesehen“, betont der Gutachter. Der Fokus auf eine jüngere Zielgruppe und die Konzentration auf Hip-Hop als bestimmende Musikrichtung seien rechtlich bedenklich, da sie vor allem ein jüngeres Publikum ansprechen würden. Auch die Ankündigung des WDR, migrantische Perspektiven künftig über alle Programme hinweg stärker einzubinden, rechtfertige die Umwandlung von Cosmo nicht.
WDR-Rundfunkrat stimmte knapp zu
Anfang Juni hatte der WDR-Rundfunkrat die Pläne für das neue Radioprofil mit knapper Mehrheit abgesegnet. Der Sender Cosmo soll inklusive der zugehörigen Social-Media-Präsenz wegfallen. Der WDR ist hauptverantwortlich für das Cosmo-Programm, an dem sich auch die Sendeanstalten RBB und Radio Bremen beteiligen. Der RBB will seine Inhalte künftig bei Radio 3 untermischen.
Gersdorf, der an der Universität Leipzig den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht innehat, sieht die Pläne für 1Live Street im Widerspruch zum interkulturellen Auftrag. „Hätte der Gesetzgeber etwa einen Kulturkanal vorgeschrieben, könnte ein Sender diesen auch nicht in ein Sportprogramm umwidmen“, erklärt er. „Die Programmautonomie entfaltet sich nur im Rahmen des verfassungsrechtlich vorgezeichneten und durch den Gesetzgeber festgelegten Auftrags und berechtigt nicht zur eigenmächtigen Umgestaltung des Auftrags.“
WDR widerspricht Gutachten
Der WDR weist die Einschätzung des Gutachtens zurück. Der Sender könne seine Angebote frei gestalten und auf bestimmte Zielgruppen ausrichten, erklärte der WDR am Montag. „Dies gilt auch für Cosmo, da der Gesetzgeber für das Angebot keine Zielgruppe festgelegt hat.“ Eine Auslegung des Gesetzes, wie sie Gersdorf vorgenommen habe, würde nach Ansicht des WDR zu einer verfassungswidrigen Einschränkung der Programmfreiheit führen.
Liege tatsächlich ein Verstoß gegen das WDR-Gesetz vor, sei der nordrhein-westfälische Ministerpräsident verpflichtet, dagegen vorzugehen. Möglich sei auch, dass Rundfunkbeitragszahlende dagegen klagten.
Kritik aus Politik und Zivilgesellschaft
Das geplante Cosmo-Ende sorgt seit Bekanntwerden für viel Kritik aus Politik und Zivilgesellschaft. Mitte Juni hatten sich 500 Organisationen in einem offenen Brief an die Verantwortlichen gewandt und die Bedeutung von Cosmo für die migrantische Community betont. Besonders deutlich positioniert sich der Deutsche Musikrat. Generalsekretärin Antje Valentin betonte: „Migrantische Stimmen und Perspektiven haben ein Anrecht auf Präsenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.“
Das Elektronik-Duo Mouse on Mars gab aus Protest seine im Jahr 2000 gewonnene „1LIVE Krone“ an den WDR zurück. Die Musiker bezeichneten die Abwicklung von Cosmo als „verheerenden Rückschritt in Zeiten reaktionären Denkens“ und als Zeichen gegen Weltoffenheit.



