In einem Supermarkt in Baden-Württemberg hat ein bislang unbekannter Mann einer Frau mit dem Tod gedroht. Die Polizei hat einen Zeugenaufruf gestartet und sucht nun nach Personen, die den Vorfall beobachtet haben oder Hinweise auf den Täter geben können.
Bedrohung im Supermarkt: Was bisher bekannt ist
Der Vorfall ereignete sich am vergangenen Samstag, den 22. März 2025, gegen 17:30 Uhr in einem Supermarkt in der Straße "Am Mühlbach" in der Gemeinde [Ort]. Nach Angaben der Polizei sprach der Mann die Frau zunächst an und bedrohte sie anschließend verbal mit dem Tod. Die Frau blieb unverletzt, stand jedoch sichtlich unter dem Eindruck des Geschehens. Sie verließ den Markt und informierte später die Behörden.
Der Täter wird als etwa 40 bis 50 Jahre alt, circa 180 Zentimeter groß und von kräftiger Statur beschrieben. Er habe dunkle Haare und einen kurzen Bart getragen. Zum Tatzeitpunkt war er mit einer dunklen Jacke und einer Jeans bekleidet. Die Polizei geht davon aus, dass der Mann den Supermarkt unmittelbar nach der Tat verließ.
Polizei bittet um Mithilfe aus der Bevölkerung
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht nun Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder Angaben zum Aufenthaltsort des Mannes machen können. Insbesondere wird nach Personen gesucht, die sich zum Tatzeitpunkt im Eingangsbereich oder an der Kasse aufgehalten haben. Auch Hinweise zu einem möglichen Fluchtfahrzeug sind für die Ermittler von Interesse.
Bislang liegen der Polizei keine Erkenntnisse über ein Motiv des Täters vor. Es sei unklar, ob die Frau und der Mann sich kannten oder ob es sich um eine zufällige Begegnung handelte, so ein Sprecher des Polizeipräsidiums. Die Ermittlungen dauern an.
Zeugenaufruf der Polizei
Wer Hinweise zu dem Vorfall geben kann, wird gebeten, sich beim Polizeirevier [Ort] unter der Telefonnummer 0711/123456 zu melden. Hinweise können auch per E-Mail an zeugenaufruf@polizei-bw.de übermittelt werden. Die Polizei weist darauf hin, dass alle Hinweise vertraulich behandelt werden.
Die Bedrohung mit dem Tod ist eine Straftat nach § 241 StGB und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. In schweren Fällen, etwa wenn die Tat eine besonders intensive Angst auslöst, droht eine höhere Strafe. Die Polizei rät Betroffenen, in solchen Situationen Ruhe zu bewahren, sich nicht auf Diskussionen einzulassen und umgehend die Polizei zu verständigen.
Der Vorfall hat in der Gemeinde für Aufsehen gesorgt. Viele Anwohner zeigten sich betroffen. Die Polizei hofft, durch die Veröffentlichung des Zeugenaufrufs neue Erkenntnisse zu gewinnen und den Täter schnell zu identifizieren.



