Ein Jahr nach Lorenz‘ Tod: Demo gegen Polizeigewalt in Oldenburg
Ein Jahr nach Lorenz‘ Tod: Demo gegen Polizeigewalt in Oldenburg

Seit einem Jahr gehört die Gedenkstelle in der Oldenburger Innenstadt zum Stadtbild. In der Fußgängerzone liegen seit dem Tod des 21-jährigen Lorenz ständig frische Blumen zwischen Kerzen, Kinderfotos und politischen Botschaften. Eine davon: Wer schützt uns vor der Polizei?

Die Kritik an der Polizei sei in Oldenburg spürbar gewachsen, sagt Polizeidirektor Andreas Sagehorn. Seine Beamten hätten das vor allem in den ersten Wochen nach Lorenz‘ Tod gespürt. Trotz nachvollziehbarer Wut und Bestürzung seien Anfeindungen und Falschverdächtigungen für die Polizeibeamten sehr belastend gewesen. Mittlerweile habe sich die Stimmungslage deutlich entspannt, so Sagehorn. Dennoch bleibe die Kritik an der Polizei, die Betroffenheit und Bestürzung „wie eine dunkle Wolke über Oldenburg“ bestehen.

Die Forderungen der Polizeigewerkschaften in Niedersachsen in Bezug auf den sogenannten Taser bleiben ebenfalls bestehen. Der könne dafür sorgen, dass Einsätze glimpflicher verlaufen, meint Patrick Seegers von der Deutschen Polizeigewerkschaft in Niedersachsen. Am Fall Lorenz A. macht er diese Forderung nicht fest, der Tod des jungen Mannes habe die Diskussion um den Taser aber sichtbarer gemacht. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert laut Sprecher Felix Keldenich die schrittweise Einführung des Distanzelektroimpulsgeräts. Beim Thema Bodycam sind sich die Gewerkschaften einig: Aufzeichnungen von Polizeieinsätzen seien für alle Beteiligte hilfreich.

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Im November 2025 hat das Innenministerium einen Gesetzentwurf erarbeitet, der das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) ändern soll. Einer der Punkte: Bodycams sollen bei jedem Schusswaffeneinsatz automatisch ausgelöst werden. Zum Tragen einer Bodycam sind Polizisten aber nicht verpflichtet. Der Entwurf wurde vom Kabinett verabschiedet, bis zur Umsetzung wird aber noch einige Zeit vergehen.

Ebenfalls im November 2025 erhob die Staatsanwaltschaft Oldenburg Anklage gegen den Polizisten, der auf Lorenz schoss. Bis heute hat das Landgericht Oldenburg kein Verfahren eröffnet. Das liegt unter anderem daran, dass die Kammer, die über die Verfahrenseröffnung entscheidet, einen weiteren Fall behandelt, der dringlicher ist. Es geht dabei um Personen, denen die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird. Weil hier Menschen in Untersuchungshaft sitzen, muss das Gericht diesen Fall vorrangig behandeln.

Lea Voigt, Anwältin der Mutter von Lorenz, hält die Verzögerung für „nicht außergewöhnlich“. Der angeklagte Polizist sei auf freiem Fuß, es handele sich nicht um eine Haftsache. „Damit wandert die Akte nach unten im Stapel“, so Voigt. Das habe auch alles seine Richtigkeit – für die Beteiligten sei das lange Warten in einem so besonderen Fall aber „ganz besonders belastend“.

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