Polizei und Veterinäramt setzen Auflagen in privater Tigerhaltung durch
Polizei setzt Auflagen in privater Tigerhaltung durch

Polizei und Veterinäramt sind am Morgen zu einem größeren Einsatz in einer privaten Tigerhaltung in Dölzig bei Leipzig angerückt. Es gehe darum, dass behördliche Anordnungen jetzt umgesetzt würden, sagte der Sprecher des zuständigen Landratsamtes Nordsachsen, Thomas Seidler. Aus der Anlage einer ehemaligen Zirkusartistin war Mitte Mai ein Tiger ausgebrochen. Ein 72 Jahre alter Helfer wurde dabei schwer verletzt. Das Tier wurde von der Polizei erschossen.

Hintergrund des Einsatzes

Das Landratsamt hatte die Dompteurin aufgefordert, die Haltungsbedingungen für die Tiger zu verbessern. Dafür galt eine Frist, die jetzt abgelaufen ist. Welche Maßnahmen die Behörden genau in der Anlage ergriffen, werde nach Abschluss des Einsatzes mitgeteilt, so Seidler.

Transportboxen mit Gabelstapler verladen

Vor Ort war zu sehen, dass mit einem Gabelstapler Transportboxen in verschiedene Fahrzeuge und Anhänger geladen wurden. Ob sich darin Tiger befanden, wie viele Tiere weggefahren wurden und wohin – das blieb zunächst offen. Nach Informationen des MDR Sachsen wurden zumindest einige Tiere fortgeschafft.

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Auflagen basieren auf Säugetiergutachten

Die Behörden verlangen von der Halterin, die Vorgaben eines sogenannten Säugetiergutachtens zu erfüllen. Demnach muss für ein bis zwei Tiger ein Außengehege von mindestens 200 Quadratmetern Fläche zur Verfügung stehen, für jedes weitere ausgewachsene Tier müssen es je 100 Quadratmeter mehr sein. Nach dem Abschuss des Tigers lebten in der Anlage nach Behördenangaben noch acht Tiere.

Rechtliche Schritte und Ermittlungen

Die Besitzerin hatte sich gegen die Auflagen gewehrt. Das Landratsamt hatte eine Wegnahme von Tieren als Option genannt, um den Tierbestand den aktuell zur Verfügung stehenden Flächen anzupassen. Der Ausbruch hatte sich am 17. Mai ereignet. Die Anlage befindet sich nahe der Autobahn 9 in einem Gewerbegebiet in Dölzig, einem Ortsteil der Stadt Schkeuditz. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in dem Fall wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen.

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