Queeren-Schutz ins Grundgesetz: Kiziltepe drängt Bundestag
Queeren-Schutz ins Grundgesetz: Kiziltepe drängt

Berlins Senatorin für Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe (SPD), hat in einem Brief an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) ein entschlosseneres Vorgehen des Bundestags für den Schutz queerer Menschen gefordert. Ein vor zehn Monaten vom Bundesrat beschlossener Gesetzentwurf, der ein Verbot von Diskriminierung wegen sexueller Identität im Grundgesetz verankern soll, müsse nun zeitnah im Bundestag beraten werden. Der Brief liegt der Deutschen Presse-Agentur (DPA) vor.

Dringender Appell an die Bundestagspräsidentin

„Als Beauftragte des Bundesrates für diesen Gesetzentwurf möchte ich dafür werben, diese Grundgesetzänderung weiter voranzubringen und gemeinsam den Schutz queerer Menschen vor Diskriminierung durch eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Gleichstellung in unserer Verfassung zu stärken“, heißt es in dem Schreiben. Das Anliegen sei dringender denn je, da Benachteiligung, Hass und Gewalt gegenüber queeren Menschen zunähmen. Als queer bezeichnen sich nicht-heterosexuelle Menschen sowie alle, die sich nicht mit dem traditionellen Rollenbild von Mann und Frau oder anderen gesellschaftlichen Normen rund um Geschlecht und Sexualität identifizieren.

Grundgesetzartikel 3 soll ergänzt werden

Die Berliner Senatorin bittet Klöckner um persönliche Unterstützung: „Lassen Sie uns gemeinsam die Beratungen zur Erweiterung von Artikel 3 Grundgesetz voranbringen.“ Derzeit lautet der Verfassungsartikel: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Im September 2025 hatte der Bundesrat auf Betreiben des Landes Berlin mehrheitlich beschlossen, den Artikel 3 um den Zusatz „sexuelle Identität“ zu erweitern. Die Gesetzesinitiative wurde anschließend in den Bundestag eingebracht.

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Gesetzentwurf schlummert im Ausschuss

Im Bundestag wurde am 9. Oktober ein textidentischer Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in erster Lesung beraten. Danach wurde er zur weiteren Beratung federführend an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Seither ist sichtbar nichts weiter passiert. Eine festgelegte Beratungsdauer oder eine Frist, bis zu der ein Parlamentsausschuss seine Beratungen beendet haben muss, gibt es nicht.

Das Verbot von Diskriminierung ist in Deutschland in unterschiedlichen Gesetzen verankert. Nach Einschätzung Kiziltepes ist jedoch eine verfassungsrechtliche Absicherung vonnöten. „Es braucht eine Absicherung, dass es in dieser Demokratie nie wieder zu einer menschenrechtswidrigen Behandlung von queeren Menschen kommt“, sagte sie der DPA. Und: „Ein Diskriminierungsverbot schafft klare Maßgaben auch für den Gesetzgeber.“

Zweidrittelmehrheit erforderlich

Eine Verfassungsänderung bräuchte eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Kiziltepe wünscht sich bei ihrem Anliegen auch Unterstützung vom Koalitionspartner CDU. „Ich habe in den vergangenen Monaten die nötige Unterstützung des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner vermisst“, sagte sie. „Stefan Evers kann jetzt als neuer Spitzenkandidat der Berliner CDU Klarheit schaffen und in seiner Fraktion im Bundestag endlich die erforderliche Mehrheit organisieren.“ Am 20. September wird in Berlin ein neues Abgeordnetenhaus gewählt.

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