Schreckschuss in Eidelstedt: Polizei fasst 42-Jährigen
Schreckschuss in Eidelstedt: Polizei fasst 42-Jährigen

Ein 42 Jahre alter Mann hat am Nachmittag in Hamburg-Eidelstedt mit einer Schreckschusspistole mehrfach in die Luft geschossen und damit einen Polizeieinsatz ausgelöst. Wie ein Mitarbeiter des Lagedienstes am Montag mitteilte, hatte der Mann das Gebäude in der Elbgaustraße verlassen und dort nach Zeugenangaben mehrere Schüsse abgegeben. Als die Polizei eintraf, war er bereits verschwunden. Die Beamten sicherten jedoch leere Patronenhülsen.

Polizei findet Tatverdächtigen an der Reeperbahn

Wenig später entdeckten Bundespolizisten im Bereich des S-Bahnhofs Reeperbahn einen Mann, der auf die Personenbeschreibung passte. Der 42-Jährige wurde festgenommen. Ob er tatsächlich der Schütze ist, wird derzeit geprüft. Die Ermittlungen dauern an.

Nach Angaben des Lagedienstes ist das Abfeuern einer Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten. Eine konkrete Bedrohungslage habe jedoch nicht bestanden. Es müsse nun geklärt werden, ob der Mann im Besitz eines Kleinen Waffenscheins war, der das Mitführen einer solchen Waffe erlaubt.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Hintergrund: Kleiner Waffenschein und seine Grenzen

Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Er wird in Deutschland von den Waffenbehörden ausgestellt, sofern der Antragsteller ein Bedürfnis nachweist, etwa für den Selbstschutz. Allerdings gilt auch mit diesem Schein: Das Verschießen von Munition in der Öffentlichkeit ist nur in Notwehr oder Notstand erlaubt. Wer ohne Erlaubnis schießt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, in schweren Fällen sogar eine Straftat.

Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und prüft nun, ob der 42-Jährige eine waffenrechtliche Erlaubnis besaß und ob weitere Konsequenzen folgen. Der Vorfall ereignete sich am Nachmittag in der Elbgaustraße im Stadtteil Eidelstedt. Zeugen, die den Schusswechsel beobachtet haben, werden gebeten, sich zu melden.

Bislang ist unklar, warum der Mann die Schüsse abfeuerte. Die Polizei schließt nicht aus, dass es sich um eine Mutprobe oder eine Kurzschlussreaktion handelte. Der Vorfall sorgte in der Nachbarschaft für Aufsehen, verletzt wurde niemand.

Rechtliche Einordnung: Schreckschusswaffen im öffentlichen Raum

Schreckschusswaffen sind in Deutschland weit verbreitet, unterliegen aber strengen Regeln. Das Führen in der Öffentlichkeit ist nur mit Kleinem Waffenschein gestattet, das Abfeuern ist nahezu immer verboten. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld oder sogar eine Freiheitsstrafe. Im vorliegenden Fall prüft die Staatsanwaltschaft, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird.

Die Polizei Hamburg betont, dass der Einsatz von Schreckschusswaffen im öffentlichen Raum regelmäßig zu gefährlichen Situationen führen kann, da Umstehende nicht sofort erkennen, dass es sich um eine solche Waffe handelt. In diesem Fall blieb es glücklicherweise bei Sachschäden in Form von Patronenhülsen.

Der 42-Jährige muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Ob weitere Vorwürfe hinzukommen, hängt von den Ermittlungen ab. Die Beamten haben die Patronenhülsen sichergestellt und werden sie kriminaltechnisch untersuchen.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration