Frankreich erlaubt Sterbehilfe unter strengen Auflagen
Frankreich erlaubt Sterbehilfe unter strengen Auflagen

Nationalversammlung stimmt für assistierten Suizid

In Frankreich hat die Nationalversammlung nach langen Diskussionen ein Gesetz verabschiedet, das unheilbar kranken Menschen unter strengen Auflagen den assistierten Suizid ermöglicht. Mit 291 Ja- und 241 Nein-Stimmen wurde der Gesetzentwurf angenommen, der sich an Patienten im fortgeschrittenen Stadium einer unheilbaren Erkrankung mit unerträglichen Leiden richtet. Auch wenn Betroffene eine Behandlung abbrechen oder ablehnen, kann der assistierte Suizid in Betracht kommen.

Das Gesetz sieht vor, dass der Wunsch nach Sterbehilfe frei und klar gegenüber einem Arzt oder einer Ärztin geäußert werden muss. Die betroffene Person muss sich der Tragweite ihrer Entscheidung bewusst sein. Ein interdisziplinäres Gremium unter ärztlicher Beteiligung prüft den Antrag und teilt das Ergebnis innerhalb von zwei Wochen mit. Nach einer zweitägigen Bedenkzeit muss der Wunsch erneut bekräftigt werden.

Strenge Voraussetzungen und Gewissensklausel

Grundsätzlich soll die betroffene Person das tödliche Medikament selbst einnehmen. Nur wenn dies körperlich nicht möglich ist, darf medizinisches Personal assistieren. Ärzte, Ärztinnen und Pflegekräfte können eine Beteiligung aus Gewissensgründen ablehnen und an Kollegen verweisen. Die Sterbehilfe steht ausschließlich dauerhaft in Frankreich lebenden französischen Staatsbürgern ab 18 Jahren offen. Eine alleinige psychische Erkrankung reicht als Begründung nicht aus.

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Vor der Sterbehilfe müssen Betroffene auf Palliativversorgung hingewiesen werden und diese auf Wunsch auch tatsächlich in Anspruch nehmen können. Premierminister Sébastien Lecornu kündigte an, das Gesetz vor Inkrafttreten noch vom Verfassungsrat überprüfen zu lassen.

Vergleich mit Deutschland

In Deutschland ist aktive Sterbehilfe, also die Tötung auf Verlangen, strafbar. Erlaubt ist hingegen der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, wenn dies dem Patientenwillen entspricht. Die Beihilfe zur Selbsttötung, etwa durch Bereitstellung eines tödlichen Mittels, bleibt straffrei. Um rechtliche Regelungen zum assistierten Suizid wird in Deutschland seit Jahren gerungen. Die Diskussionen in Frankreich zeigen einen anderen Ansatz: Dort wurde nun ein gesetzlicher Rahmen geschaffen, der streng reguliert ist und sowohl Patientenrechte als auch ethische Bedenken berücksichtigt.

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