Kassenärzte nennen Gesundheitsreform ein Notstandsgesetz
Kassenärzte: Gesundheitsreform ist Notstandsgesetz

Die geplante Gesundheitsreform der Bundesregierung könnte die medizinische Versorgung in Deutschland massiv beeinträchtigen, warnt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Andreas Bartels bezeichnete das Gesetz gegenüber der Nachrichtenagentur dpa als „Notstandsgesetz”. Er sieht einen grundlegenden Wandel: „Bisher haben wir die Gesundheitsversorgung immer danach ausgerichtet, wie hoch der Bedarf ist. Jetzt wird Gesundheitsversorgung angeboten nach dem Motto: Wie viel Geld ist in der Kasse?“

Sparpaket soll Krankenkassen entlasten

Das beschlossene Sparpaket zielt darauf ab, die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2027 von stark steigenden Ausgaben zu entlasten, um weitere Beitragserhöhungen zu verhindern. Vorgesehen sind Ausgabenbremsen in Praxen, Kliniken, Apotheken und der Pharmaindustrie. Zudem sollen Versicherte höhere Zuzahlungen für Medikamente leisten und die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern eingeschränkt werden. Bartels kritisierte, dass selbst gut gemeinte Ideen zur Stabilisierung der Beiträge auf dem falschen Weg umgesetzt würden.

Existenzangst bei niedergelassenen Ärzten

Bartels äußerte die Befürchtung, dass die neuen Rahmenbedingungen die Nachfolgesuche für eigenständige Praxen noch schwieriger machen werde. „Wir haben Ärzte, die verlieren schon richtig existenziell“, sagte er. Aufgrund des demografischen Wandels steige die Nachfrage nach medizinischen Leistungen, während das Angebot schrumpfe. „Sie haben eine Reduktion der Leistungsanbieter, es werden sich viele aus dem System verabschieden“, prognostizierte der KV-Vertreter. Besonders besorgt zeigte er sich über die Versorgung in Alters- und Pflegeheimen. Bisher seien Hausbesuche und Pflegeheimbesuche außerhalb des Budgets vergütet worden, nun seien sie im Budgettopf enthalten. „Das heißt, viele werden sich überlegen, ob sie das noch weiterhin anbieten. Das wird man merken“, warnte Bartels.

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Kinderuntersuchungen und Krankschreibungen

Bei staatlich angeordneten Leistungen wie Kinderuntersuchungen drohe eine dramatische Lage: „Wenn sie keinen Kinderarzt mehr finden, wird das echt schwierig“, so Bartels. Positiv bewertete er zwar den Ansatz der Reform bei Krankschreibungen, jedoch nicht die Umsetzung. „Die Umsetzung ist aber völlig falsch, wenn man jetzt die telefonische Krankschreibung wegnimmt. Die ist erstens eine bürokratische Wohltat für jede Praxis. Zum Zweiten sind das immer nur ein, zwei, drei Tage, das ist nicht dramatisch.“ Damit schloss er sich der Kritik des rheinland-pfälzischen SPD-Gesundheitsministers Clemens Hoch an, der zusätzliche Bürokratie für Patienten und Praxen beklagte.

Warnung vor Versorgungsnotstand

Bartels zufolge könne die Reform zu einem flächendeckenden Versorgungsnotstand führen, wenn nicht gegengesteuert werde. Die Politik müsse sicherstellen, dass die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zulasten der Patienten gehe. Die KV Rheinland-Pfalz fordert daher Nachbesserungen am Gesetz, um die ambulante Versorgung langfristig zu sichern. Die Debatte um die Gesundheitsreform wird in den kommenden Wochen sowohl im Bundestag als auch in der Öffentlichkeit weiter intensiv geführt.

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