Milliarden-Spargesetz: Höhere Zuzahlungen für Kassenpatienten beschlossen
Milliarden-Spargesetz: Höhere Zuzahlungen für Kassenpatienten

Bundestag und Bundesrat haben das milliardenschwere Spargesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verabschiedet. Das Paket soll die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bis 2027 um 18,8 Milliarden Euro senken und damit die Beiträge stabil halten. Versicherte müssen jedoch mit höheren Zuzahlungen und Einschränkungen bei Leistungen rechnen.

Höhere Zuzahlungen und neue Belastungen für Versicherte

Die Zuzahlungen für Medikamente steigen von bisher 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro. Eine geplante jährliche Anpassung wurde gestrichen. Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern wird eingeschränkt: Sie bleibt nur noch für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren (bisher unter sieben Jahren) erhalten. Für nicht mehr beitragsfrei mitversicherte Partner müssen Mitglieder ab 2028 einen Zuschlag von 2,5 Prozent zahlen.

Gesundheitsministerin Nina Warken betonte: „Alle Beteiligten im Gesundheitswesen leisten einen Beitrag, denn alle profitieren auch langfristig von einer nachhaltigen Finanzierung.“ Ohne die Reform drohe 2027 eine Beitragserhöhung um einen Prozentpunkt. „Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben, und nur noch das bezahlen, was nutzt.“

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Milliarden-Sparziel und Zugeständnisse an Länder

Das Sparziel wurde angesichts rasant steigender Ausgaben auf 18,8 Milliarden Euro erhöht. Der Bund gewährte den Ländern zusätzliche Mittel: 450 Millionen Euro für Krankenhäuser und 100 Millionen Euro für Universitätskliniken. Der reguläre Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro soll 2027 nur um 1,35 Milliarden sinken statt um zwei Milliarden. Zudem werden die Zahlungen für Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern um eine Milliarde Euro erhöht.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte: „Ich glaube, dass der Gesamtentwurf, so wie er ist, mit Schmerzen, aber doch am Ende zustimmungsfähig ist.“

Scharfe Kritik von Opposition und Verbänden

Die Opposition lehnte das Gesetz ab. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann warnte vor „Krankenhaus-Insolvenzen, überlasteten Hausärzten und verratenen Psychotherapeuten“. Linke-Fraktionschefin Heidi Reichinnek erklärte: „Sie gefährden mit diesem Gesetz Menschenleben.“ Nicole Hess (AfD) kritisierte: „Das ist keine Reform, das ist eine Einladung zum Rückzug aus der Versorgung.“

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband sprach von „wahllosen Kürzungen“ und warnte vor längeren Wartezeiten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft nannte die zusätzlichen 550 Millionen Euro „ein paar Tropfen auf den heißen Stein“. Der Spitzenverband der gesetzlichen Kassen begrüßte den Beschluss und sieht die Grundlagen für stabile Beiträge 2027 gelegt – „eine gute Nachricht für 75 Millionen Versicherte“.

Weitere Änderungen und Ausblick

Das Gesetz sieht auch Preisabschläge für Pharmahersteller und die Streichung homöopathischer Leistungen zu Lasten der Kassen vor. Warken betonte, die Begrenzung der Vergütungssteigerungen sei keine Kürzung: „Nach derzeitiger Prognose sind 2027 Steigerungen bis zu 3,5 Prozent möglich. Das ist alles andere als eine Nullrunde.“

Im Bundestag stimmten 318 Abgeordnete für das Gesetz, 284 dagegen, vier enthielten sich. In der Union gab es eine Nein-Stimme, in der SPD drei Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Der Bundesrat ließ das Gesetz passieren, ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit.

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