Warken bringt Krankenkassenreform durch Bundestag und Bundesrat
Warken bringt Krankenkassenreform durch Bundestag und Bundesrat

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ihre umstrittene Sparreform für die gesetzlichen Krankenkassen durch Bundestag und Bundesrat gebracht. Nachdem der Bundestag das Gesetz am Freitag mit 328 Ja-Stimmen gegen 284 Nein-Stimmen bei vier Enthaltungen verabschiedet hatte, verzichtete auch der Bundesrat darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Letzte Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen

Das Gremium ist die letzte große Hürde im Gesetzgebungsverfahren. Im Falle der Sparreform für die Krankenkassen hätte der Bundesrat dessen Inkrafttreten verzögern können, um einzelne Punkte noch einmal zu verhandeln. In der abschließenden Abstimmung am Freitagnachmittag entschied sich die Mehrheit der Länder allerdings dagegen. Damit kann das „GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz“ wie geplant in Kraft treten.

Damit will Warken die Finanzierungslücke bei den Krankenkassen reduzieren, damit die Beitragssätze nicht weiter steigen. Die Ausgaben der Krankenkassen übersteigen seit circa zehn Jahren ihre Einnahmen, sodass das Bundesgesundheitsministerium im kommenden Jahr vorläufigen Berechnungen zufolge mit einer Finanzierungslücke von rund 19 Milliarden Euro rechnet. Gründe dafür sind unter anderem die alternde Bevölkerung, steigende Personalkosten im Gesundheitswesen, der medizinische Fortschritt sowie immer mehr hochpreisige Arzneimittel.

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Unsicherheit bis zuletzt

Bis zuletzt war unsicher, ob das Gesetz durch den Bundesrat kommt. Mehrere Länder hatten bereits im Vorfeld angekündigt, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss schicken zu wollen und Nachbesserungen zu verlangen. Schon während der ersten Beratung im Bundesrat machten mehrere Länder ihre Vorbehalte deutlich.

Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) sprach sich ebenso für die Anrufung des Vermittlungsausschusses aus wie Bremens Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Die Linke). Auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hatte in den vergangenen Tagen für Änderungen mobilisiert.

Streitpunkt Krankenhausfinanzierung

Als größter Streitpunkt galt die Finanzierung der Krankenhäuser. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie die wirtschaftlich angeschlagenen Krankenhäuser kurzfristig entlastet werden können, ohne das eigentliche Ziel der Reform aus den Augen zu verlieren. Nach Einschätzung der Länder summieren sich die Defizite der Krankenhäuser bundesweit inzwischen auf rund vier Milliarden Euro.

Nach Informationen aus Länderkreisen forderten mehrere Länder zusätzliche Finanzhilfen in einer Größenordnung zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro. Entsprechend intensiv wurde bis zuletzt verhandelt. Noch bis Donnerstagabend und in den Freitagmorgen hinein liefen Gespräche zwischen Bund und Ländern.

Warken wirbt im Bundesrat um Zustimmung

Die Dramatik des Tages zeigte sich auch am Ablauf. Während im Bundestag noch über das Gesetz debattiert und schließlich abgestimmt wurde, warb Warken bereits im Bundesrat um Zustimmung. Die Länderkammer hatte zuvor einer Fristverkürzung zugestimmt und damit überhaupt erst ermöglicht, die Reform noch am selben Tag zu beraten.

Kurz nach der Schlussabstimmung im Bundestag eilte die Ministerin also vom Reichstagsgebäude in den Bundesrat, um sich unmittelbar nach den Beratungen noch einmal an die Ländervertreter zu wenden.

In ihrer Rede räumte Warken letztlich ein, dass die Reform „für alle Verantwortlichen Überwindung“ koste. Angesichts eines notwendigen Sparvolumens von fast 19 Milliarden Euro allein im kommenden Jahr seien „schmerzhafte Entscheidungen“ jedoch unvermeidlich. Das deutsche Gesundheitswesen stoße finanziell an seine Grenzen.

Künftig strengere Prüfung von Ausgaben

Deshalb müsse künftig genauer geprüft werden, wofür Beitragsgelder ausgegeben werden. „Wir können das Geld der Versicherten nicht ausgeben, wenn die Versorgung dadurch nicht spürbar und nachweislich besser wird, wir können es uns schlicht nicht mehr leisten“, sagte die Ministerin. Leistungen und Vergütungen sollten künftig nur dort gekürzt oder begrenzt werden, wo kein belegbarer Nutzen für die Versorgung besteht.

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Gleichzeitig sollen die Ausgaben in nahezu allen Leistungsbereichen stärker gedeckelt werden, um einen weiteren Anstieg der Krankenkassenbeiträge zu verhindern. Ohne Reform, so Warken, würde der durchschnittliche Zusatzbeitrag nach Berechnungen ihres Ministeriums von derzeit 2,9 auf 3,0 Prozent steigen, also um 0,1 Prozent.

Hilfen für Krankenhäuser und Pharmaindustrie

Mit dem Gesetz wolle die Bundesregierung die Ausgabendynamik bei den Krankenkassen bremsen. Ministerin Warken verwies in ihrer Rede vor dem Bundesrat auch auf die „schwierige wirtschaftliche Lage vieler Krankenhäuser“. Ihr Angebot lautete: Diese sollen unter anderem von Dokumentations- und Nachweispflichten entlastet werden. Zusätzlich seien 450 Millionen Euro über Rechnungszuschläge sowie weitere 100 Millionen Euro zur Unterstützung der Vorhaltung an Universitätskliniken vorgesehen.

Auch der Pharmabranche stellte die Ministerin Zugeständnisse in Aussicht. Unternehmen, die in Deutschland forschen, produzieren und Arbeitsplätze schaffen, sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen bei gesetzlichen Abgaben entlastet werden.

Darüber hinaus will die Bundesregierung Bürokratie abbauen und das Gesundheitswesen nach eigenen Angaben um mehrere hundert Millionen Euro jährlich entlasten. Das soll in einem Gesetz festgeschrieben sein, das man sich auch für dieses Jahr noch vornehme.