Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat angekündigt, die Möglichkeit einer Krankschreibung per Online-Fragebogen ohne ärztlichen Kontakt zu unterbinden. „Damit wird diesem Missbrauch endlich ein Riegel vorgeschoben“, sagte die Ministerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Zugleich verteidigte sie die Pläne der schwarz-roten Koalition, die verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag einzuführen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen.
Hintergrund der Reformpläne
Bislang wird in der Regel eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erst ab dem vierten Krankheitstag verlangt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) begründete die Neuregelung mit dem Ziel, den Krankenstand zu senken. Warken betonte jedoch: „Niemand muss bei Krankheit zwingend in die Arztpraxis.“ Es sei zwar das Ende der telefonischen Krankschreibung vereinbart, nicht aber die Möglichkeit eines Attests per Video. Die Ministerin stellte klar, dass bald konkrete Vorschläge vorgelegt werden sollen, um die Krankschreibung per Online-Fragebogen ohne Arztkontakt zu stoppen.
Proteste und Kritik
Gegen die Pläne gibt es erheblichen Protest, insbesondere von Ärzteverbänden und Gewerkschaften. Sie befürchten, dass mehr kranke Menschen in die ohnehin überlasteten Praxen strömen könnten. Zudem wird das Krankenkassensparpaket der Koalition kritisiert, das die gesetzlichen Krankenkassen ab 2027 entlasten und neue Beitragserhöhungen verhindern soll.
Zuckersteuer und Finanzierung
Ursprünglich war eine Zuckerabgabe für süße Getränke wie Limonaden geplant, deren Mehreinnahmen den Krankenkassen zugutekommen sollten. Die Bundesregierung änderte dies jedoch in eine Zuckersteuer um, die in den allgemeinen Haushalt fließt. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird federführend im Finanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) ausgearbeitet. Auf die Frage, warum sie diese Einnahmen aus der Hand gegeben habe, antwortete Warken: „Im Sparpaket ist festgelegt, dass die Krankenversicherung im Gegenzug mehr Steuermittel erhält. Die 650 Millionen Euro, die die Steuer auf zuckergesüßte Getränke im kommenden Jahr einbringen soll, kommen also den Versicherten zugute.“



