500 Euro Entschädigung nach rassistischer Polizeikontrolle in Berlin
500 Euro Entschädigung nach rassistischer Polizeikontrolle

Nach einer Polizeikontrolle in Friedrichshain muss das Land Berlin einem Mann wegen Diskriminierung 500 Euro Entschädigung zahlen. Das Amtsgericht Berlin-Mitte geht von einem rassistischen Hintergrund aus, da der Kläger schwarz ist. Das Urteil erging auf Grundlage des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes, das seit 2020 in Kraft ist. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zuerst hatte das Rechtsmagazin LTO über den Fall berichtet.

Hintergrund des Vorfalls

Im Januar 2023 beobachteten Polizisten auf dem RAW-Gelände, das als kriminalitätsbelasteter Ort bekannt ist, einen mutmaßlichen Drogenverkauf. Die Beamten kontrollierten zwei der drei Beteiligten. Am Boden fanden sie ein Mikroreagenzglas mit einer drogenähnlichen Substanz, wie es im Urteil heißt. Das Reagenzglas konnten die Polizisten jedoch niemandem zuordnen. Sie verdächtigten daher den dritten Beteiligten, der entkommen konnte. Die Beamten beschrieben diesen vor Gericht laut Urteil als „eine dunkelhäutige, männliche Person mit dunkler (Kapuzen)jacke mit einer Rastafrisur“.

Die Kontrolle im Imbiss

Bei der Suche nach dem mutmaßlichen Drogendealer kontrollierten die Polizisten schließlich in einem Imbiss einen schwarzen Mann mit dunkler Kapuzenjacke, aber mit Kurzhaarfrisur. Sie verlangten von ihm einen Ausweis. Der Betroffene fragte nach, warum ausgerechnet er sich ausweisen solle. Als die Beamten den Hintergrund erklärten, wies der Mann sie darauf hin, dass die Täterbeschreibung auf ihn nicht zutreffe. Letztlich gab er den Polizisten seinen Ausweis. Die Beamten führten eine Datenabfrage in ihrer Polizeidatenbank durch – ohne Treffer.

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Das Urteil des Gerichts

Der Mann zog später gegen die Polizisten vor Gericht – größtenteils mit Erfolg. Es sei „überwiegend wahrscheinlich“, dass die Beamten „dem Merkmal der Hautfarbe“ im Rahmen des Abgleichs mit der Täterbeschreibung ein dominierendes Gewicht beigemessen hätten, heißt es im Urteil. Letztlich sah das Gericht aber lediglich in der Datenabfrage eine unzulässige Diskriminierung. Die vorgelagerte Identitätsfeststellung war demnach gerade noch verhältnismäßig.

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