Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat einen 51-jährigen Mann wegen Cybergroomings und des Besitzes sowie der Verbreitung von Kinderpornografie zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte über Messengerdienste Mädchen im Alter von acht bis zwölf Jahren kontaktiert und sie dazu gebracht, ihm intime Bilder zu schicken.
Vorgehen des Täters
Der 51-Jährige gab sich in Chats als gleichaltrig aus und überredete die Kinder, sexuelle Aufnahmen von sich anzufertigen. Die Vorsitzende Richterin betonte, dass solche Taten „Kinder nachhaltig schädigen“ könnten. Der Prozess umfasste 17 Taten zwischen September 2024 und Anfang Juni 2025, bei denen laut Anklage 15 Mädchen betroffen waren.
Umfangreiches kinderpornografisches Material
Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung in Berlin-Marzahn im November 2024 stellten Ermittler rund 6.600 kinderpornografische Bilddateien und fast 6.700 Videodateien sicher. Die Staatsanwältin sprach von einer Gesamtlänge von „knapp acht Tage Kinderpornografie“. Der Angeklagte blieb zunächst auf freiem Fuß, chattete aber im Folgemonat erneut mit Kindern und beschaffte sich weiteres Missbrauchsmaterial, das bei einer zweiten Durchsuchung im Juni 2025 gefunden wurde. Seit Mitte März 2026 sitzt er in Untersuchungshaft.
Geständnis und Reue
Der Angeklagte gestand alle Vorwürfe und gab an, pädophil zu sein. Er sagte: „Ich habe damals nicht nachgedacht. Inzwischen ist mir bewusst, dass man es nicht machen soll, ich schäme mich.“ Er erklärte seine Bereitschaft, eine Therapie zu beginnen.
Strafmaß und Rechtsmittel
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von dreieinhalb Jahren gefordert, während der Verteidiger auf Bewährung und eine Therapieauflage plädierte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Fall zeigt die wachsende Problematik von Cybergrooming: Laut einer Studie erlebt jedes vierte Kind im Netz sexuell motivierte Annäherungen.



