Abdul B., der später einen Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) verübte, hat sich während seiner Haft im Libanon im Jahr 2025 über die Bedingungen im Gefängnis beschwert. Nach Informationen des SPIEGEL besuchten deutsche Beamte ihn damals in der Haftanstalt. Der Terrorverdächtige klagte über das schlechte Essen und bestritt jegliche Terrrorpläne. Zugleich äußerte er jedoch „Bewunderung“ für die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS).
Besuch deutscher Beamter im libanesischen Gefängnis
Die deutschen Beamten reisten eigens in den Libanon, um Abdul B. zu befragen. Der Gefangene zeigte sich dem Vernehmen nach kooperativ, aber unzufrieden mit den Haftumständen. Insbesondere das Essen sei „schlimm“ gewesen, gab er zu Protokoll. Auf die Frage nach möglichen Anschlagsplänen in Deutschland antwortete er ausweichend. Die Ermittler werteten sein Verhalten als strategisch: Er versuche, sich als unbedeutend darzustellen, um einer Strafverfolgung zu entgehen.
Bewunderung für den IS trotz Beteuerungen
Obwohl Abdul B. Terrorpläne bestritt, ließ er keinen Zweifel an seiner ideologischen Nähe zum IS. In den Gesprächen mit den deutschen Vertretern sprach er wiederholt von seiner „Bewunderung“ für die Organisation. Diese Aussagen wurden von den Beamten dokumentiert und später in den Ermittlungsakten vermerkt. Experten sehen darin ein Indiz für seine Radikalität. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Schwierigkeiten der deutschen Sicherheitsbehörden bei der Überwachung von Gefährdern im Ausland.
Hintergrund: Abdul B. und der CSD-Anschlag
Abdul B. steht im Verdacht, einen Anschlag auf den CSD in einer deutschen Stadt geplant und durchgeführt zu haben. Die Tat ereignete sich nach seiner Rückkehr aus dem Libanon. Ersten Ermittlungen zufolge handelte er im Auftrag des IS. Die deutsche Justiz wirft ihm Mord und versuchten Mord vor. Der Prozess soll noch in diesem Jahr beginnen. Die Behörden prüfen derzeit, ob die im Libanon gewonnenen Erkenntnisse vor Gericht verwendet werden können.
Die Details des Besuchs wurden erst jetzt bekannt. Sie zeigen, dass Abdul B. bereits frühzeitig als Gefährder eingestuft war. Die deutschen Beamten versuchten damals, ihn zu einer Aussage zu bewegen – ohne Erfolg. Nun müssen die Gerichte klären, welche Rolle seine Haftbedingungen im Libanon für seine spätere Radikalisierung spielten.



