Autounfall mit drei Toten bei Freiburg: Angeklagter räumt Vorwürfe ein
Autounfall mit drei Toten bei Freiburg: Angeklagter gesteht

Im Prozess um einen schweren Verkehrsunfall mit drei Toten bei Freiburg hat der 47-jährige Angeklagte die Vorwürfe eingeräumt. Vor dem Amtsgericht Freiburg ließ er über seinen Verteidiger eine emotionale Erklärung verlesen, in der er Reue zeigte. „Es vergeht kein Tag, an dem meine Gedanken nicht um das Geschehene kreisen“, hieß es darin. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung vor, da er zum Unfallzeitpunkt alkoholisiert gewesen sein soll.

Unfallhergang und Familiengeschichte

Der Unfall ereignete sich Anfang Mai 2025 auf der Bundesstraße 3 zwischen Schallstadt und Freiburg. Zuvor hatte der Angeklagte gemeinsam mit seinem 27 Jahre alten Neffen eine Geburtstagsfeier in Schallstadt besucht. Dort traf er auf seine ehemalige 34-jährige Lebensgefährtin und ihre vier Kinder, von denen drei seine leiblichen Kinder sind. Die Kinder drängten darauf, dass die Familie gemeinsam nach Hause fährt. „Dass ich dem nachgegeben habe, verzeihe ich mir bis heute nicht“, so der Angeklagte in seiner Erklärung.

Überladener Wagen und fehlende Sicherheitsgurte

Bei der Heimfahrt war der Pkw mit sieben Insassen völlig überladen – das Fahrzeug war nur für fünf Personen zugelassen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft saßen der Angeklagte und seine Ex-Partnerin vorne, während der Neffe und die vier Kinder ungesichert auf der Rückbank mitfuhren. Als der 47-Jährige von der B3 auf einen parallel verlaufenden Parkplatz abbog, prallte er frontal gegen einen ordnungsgemäß geparkten Sattelzug-Anhänger.

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Drei Todesopfer und hoher Alkoholwert

Bei dem Aufprall starben der 27-jährige Neffe sowie zwei Mädchen im Alter von sechs und 13 Jahren. Die Sechsjährige war das leibliche Kind des Angeklagten, die 13-Jährige stammte aus einer früheren Beziehung seiner Ex-Partnerin. Der Angeklagte bezeichnete jedoch auch die 13-Jährige als sein Kind, da sie während der Beziehung gemeinsam gelebt hatten. Nach dem Unfall wurde bei ihm ein Blutalkoholwert von 1,4 Promille gemessen – fast das Dreifache des erlaubten Grenzwerts.

Juristische Bewertung und mögliches Strafmaß

Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage auf die Alkoholisierung des Fahrers und die Überladung des Fahrzeugs. Der Angeklagte muss sich wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen, fahrlässiger Körperverletzung sowie Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten. Mit einem Urteil wird noch im Laufe des Tages gerechnet. Die Verteidigung bat um ein mildes Strafmaß mit Verweis auf die tiefe Reue des Angeklagten. Der Fall hatte in der Region Freiburg großes Entsetzen ausgelöst und die Diskussion über Alkohol am Steuer sowie Kindersicherung im Auto neu entfacht.

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