Was ist ein Bezirksamt in Berlin?
Ein Berliner Bezirksamt (Bezirksamt) ist die Verwaltungsbehörde eines der zwölf Berliner Bezirke und fungiert zugleich als politische Führung des Bezirks. Es setzt sich zusammen aus dem Bezirksbürgermeister und fünf Bezirksstadträten, die von der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gewählt werden.
Aufgaben und Entscheidungsfindung
Das Bezirksamt ist für die Umsetzung von beschlossenen Gesetzen und politischen Vorgaben zuständig. Ähnlich wie der Senat trifft das Bezirksamt Entscheidungen durch Abstimmungen; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Bezirksbürgermeisters den Ausschlag. Das Bezirksamt kann Einspruch gegen Entscheidungen der BVV einlegen, während die BVV wiederum die Arbeit des Bezirksamts kontrolliert.
Ressortverteilung und Fachbereiche
Zu Beginn der Amtszeit weist der Bezirksbürgermeister jedem Bezirksstadtrat ein bestimmtes Aufgabengebiet zu, beispielsweise Jugend, Familie oder Gesundheit. Die Bezirksverwaltung gliedert sich in etwa zehn Fachabteilungen. Jeder Bezirk verfügt unter anderem über ein Jugendamt, ein Ordnungsamt und ein Gesundheitsamt. Diese Ämter werden auf die Bezirksstadträte verteilt, die für mehrere Bereiche zuständig sein können. Die Sitze der Bezirksstadträte werden proportional nach der Stärke der Parteien in der BVV vergeben.
Rechtliche Stellung und Zuständigkeiten
Da Berlin eine Einheitsgemeinde ist, sind die Bezirksämter nachgeordnete Verwaltungsbehörden, die dem Berliner Senat unterstehen. Das Bezirksamt kümmert sich um alle lokalen Angelegenheiten vor Ort. Typische Aufgaben umfassen Bürgerdienste wie die Anmeldung des Wohnsitzes, Schulbau und die Pflege von Grünflächen. Es besitzt Verwaltungsbefugnisse zur Umsetzung von Gesetzen, hat jedoch keine Gesetzgebungskompetenz.
Vergleich mit anderen deutschen Verwaltungsstrukturen
Andernorts in Deutschland entspricht das Bezirksamt in Landkreisen am ehesten dem Landratsamt. In kreisfreien Städten ist die Stadtverwaltung die nächstgelegene Entsprechung zu einem Bezirksamt.



