Immer mehr Strafverfahren vor Berliner Gerichten enden mit einem sogenannten Deal. Die Zahl der Verständigungen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Angeklagten hat zuletzt deutlich zugenommen, wie aus einer Antwort des Berliner Senats auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion hervorgeht.
Rasanter Anstieg der Deals in Berlin
Beim Amtsgericht Tiergarten, dem zentralen Berliner Strafgericht, stieg die Zahl der Deals von 53 im Jahr 2023 auf 135 im Jahr 2024. Im vergangenen Jahr gab es in 189 Fällen eine Verständigung – der höchste Wert in den vergangenen zehn Jahren. Beim erweiterten Schöffengericht des Amtsgerichts, das für schwerere Straftaten zuständig ist, endete 2025 fast jeder vierte Fall mit einem Urteil, dem eine Verständigung vorausging (24,5 Prozent; 2024: 16,3 Prozent).
Auch am Landgericht Berlin nahmen die Deals zu: Sie stiegen von 25 im Jahr 2023 auf 46 im vergangenen Jahr. Der Anteil der Urteile mit vorausgegangener Verständigung betrug 8,3 Prozent (2024: 4,7 Prozent). Insgesamt gab es 2016 solche Deals in 120 Fällen bei den Strafgerichten, im Jahr 2025 lag die Zahl bei 235. Die Richterinnen und Richter sprachen im vergangenen Jahr 11.889 Urteile (2016: 16.188).
Was ist ein Deal im Strafprozess?
Bei einer Verständigung nach § 257c StPO einigen sich die Prozessbeteiligten auf den weiteren Verlauf eines Strafverfahrens. In der Regel ist ein Geständnis des oder der Angeklagten Voraussetzung. Das Gericht kann dann zum Beispiel einen Rahmen für die zu erwartende Strafe vorgeben. Der Deal kommt zustande, wenn der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft zustimmen. Der Justiz erspart das Zeit und Kosten. Außerdem kann so in manchen Fällen Opfern erspart werden, vor Gericht auszusagen.
Das Bundesverfassungsgericht hat solche Absprachen im Jahr 2021 für zulässig erklärt – allerdings nur unter strengen Bedingungen. Der Entscheidung der Karlsruher Richter zufolge muss die Staatsanwaltschaft der Verständigung ausdrücklich zustimmen, bevor es ein Geständnis gibt.
Viele Fragen bleiben offen
Aus Sicht der Berliner Rechtsexperten Sebastian Schlüsselburg und Jan Lehmann können Deals sinnvoll sein. Sie bewegen sich aber auf einem „schmalen rechtsstaatlichen Grat“, erklärten die SPD-Politiker. „Ein Geständnis darf nicht zur Ware werden und Schuld darf nicht verhandelbar sein.“
Mit ihrer parlamentarischen Anfrage wollten die Abgeordneten von der Senatsjustizverwaltung mehr Hintergründe zu den Urteilen erfahren, denen eine Verständigung vorausging. Zu vielen Details konnte die Justizverwaltung jedoch keine Auskunft geben. Solche Daten würden nicht statistisch erfasst, hieß es etwa auf die Frage, wie hoch die verhängten Strafen ausgefallen seien. Auch Angaben dazu, wie häufig die Staatsanwaltschaft einer Verständigung zugestimmt oder widersprochen hat, gibt es nicht.



