Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt heute ab 8.45 Uhr über die Zulässigkeit von Hinweisen auf Alternativen zur Kündigung bei Online-Vertragskündigungen. Konkret geht es um die Fitnesskette FitX aus Essen, nach eigenen Angaben der zweitgrößte Fitnessanbieter Deutschlands. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte geklagt, weil FitX-Kunden nach dem Klicken auf „Vertrag kündigen“ auf eine Bestätigungsseite weitergeleitet wurden, die prominent auf die Möglichkeit hinwies, den Vertrag beitragsfrei pausieren zu lassen, statt ihn zu kündigen.
Hintergrund des Verfahrens
Der vzbv argumentiert, dass diese Gestaltung nicht den gesetzlichen Vorschriften entspreche. Laut Gesetz müssen die Schaltfläche zur Kündigung und die Bestätigungsseite „ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein“. Der Hinweis auf die Vertragspause stelle eine unzulässige Ablenkung dar, die den Kündigungsprozess erschwere. FitX hingegen verteidigt die Praxis als sachliche Information über eine bestehende Vertragsoption.
Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte die Klage im September 2025 abgewiesen. Die Richter befanden, dass die Bestätigungsseite zwar unkompliziert und ohne besonderen Aufwand auffindbar und bedienbar sein müsse. Es sei jedoch nicht ausgeschlossen, dass auch Wege zur Vermeidung einer Kündigung aufgezeigt werden könnten. Da der Hinweis auf das Pausieren nicht aufdringlich sei und Verbraucher nicht wesentlich vom Kündigungsprozess ablenke, entspreche die Seite den gesetzlichen Anforderungen.
Position von FitX
Eine FitX-Sprecherin erklärte vor der mündlichen Verhandlung am BGH im Mai: „Die Vertragspause ist keine beliebige Werbealternative, sondern in den Geschäftsbedingungen von FitX klar geregelt. Für Mitglieder, die ihren Vertrag nicht beenden, sondern nur vorübergehend pausieren möchten, ist dieser Hinweis daher eine sachliche Information über eine bestehende Vertragsoption. Die Kündigungsmöglichkeit wird dadurch weder ersetzt noch ausgeschlossen.“
Bedeutung des Urteils
Das heutige Urteil des BGH hat weitreichende Bedeutung für Online-Kündigungsprozesse in Deutschland. Es wird klären, ob Unternehmen auf Bestätigungsseiten alternative Optionen wie Vertragspausen anbieten dürfen, ohne gegen gesetzliche Vorschriften zu verstoßen. Verbraucherschützer fordern eine klare und unverfälschte Kündigungsmöglichkeit, während Unternehmen auf flexible Lösungen für ihre Kunden setzen.
Ausblick
Die Entscheidung wird am späten Vormittag erwartet. Sie könnte richtungsweisend für zahlreiche Branchen sein, insbesondere für Abo-Modelle und Mitgliedschaften, bei denen Kündigungen häufig online erfolgen. Der vzbv hat angekündigt, bei einem für Verbraucher negativen Ausgang weitere rechtliche Schritte zu prüfen.



