BGH hebt Urteil auf: Charité-Arzt muss nach Patiententod erneut vor Gericht
BGH hebt Urteil auf: Charité-Arzt erneut vor Gericht

Der Prozess gegen einen Herzspezialisten der Berliner Charité, der nach dem Tod von zwei Patienten verurteilt wurde, muss neu aufgerollt werden. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) in Leipzig hob das Urteil des Landgerichts Berlin auf und verwies den Fall an eine andere Schwurgerichtskammer zurück.

Hintergrund des Falles

In erster Instanz war der Mediziner im April 2024 wegen Totschlags in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord plädiert und Revision eingelegt. Die Vorsitzende Richterin des 5. Strafsenats, Gabriele Cirener, erklärte, dass die Verneinung des Mordmerkmals der Heimtücke durch das Landgericht mit Rechtsfehlern behaftet sei. Die äußeren Tatumstände stünden dagegen fest.

Tathergang

Der Kardiologe hatte in den Jahren 2021 und 2022 auf einer kardiologischen Intensivstation zwei 73-jährige Patienten mit einer Überdosis des Narkosemittels Propofol getötet. Er handelte aus Anteilnahme für die Patienten und deren Angehörige, da der Tod der beiden unabwendbar, aber zeitlich nicht berechenbar war. Die Patienten starben wenige Minuten nach der Verabreichung an Herzstillstand.

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Reaktionen und weiteres Vorgehen

Die Verteidigung des Arztes hatte auf Freispruch plädiert und ebenfalls Revision eingelegt, die der BGH jedoch verwarf. Der Haftbefehl gegen den Mediziner wurde außer Vollzug gesetzt, sodass er nach knapp einem Jahr Untersuchungshaft vorerst nicht ins Gefängnis muss. Er muss sich jedoch zweimal wöchentlich bei der Polizei melden, bis das Urteil rechtskräftig ist.

Disziplinarische Maßnahmen

Der Oberarzt war von der Charité im August 2022 freigestellt worden. Im Mai 2023 kam er in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen wurden durch einen anonymen Hinweis ausgelöst, der über ein Whistleblower-System der Charité mit Vertrauensanwälten einging. Dieses System steht Mitarbeitern offen, die Unregelmäßigkeiten melden möchten.

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