Im Prozess um die Steakhouse-Erbin Christina Block (53) hat das Landgericht Hamburg am Dienstag eine mögliche Haftanordnung geprüft. Hintergrund ist ein Vorfall, bei dem Block ohne Wissen des Gerichts vertrauliche Unterlagen an eine jugendpsychiatrische Gutachterin weitergegeben haben soll. Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt sprach von dem „Versuch einer Verdunklungshandlung“. Das Gericht holte Stellungnahmen aller Verfahrensbeteiligten ein und will nun über Konsequenzen entscheiden.
Der Vorfall: Ein Brief auf Rumänisch
Laut Nebenklägervertreter Philip von der Meden handelt es sich bei den Unterlagen um einen auf Rumänisch verfassten Brief, der die Sexualsphäre seines Mandanten Stephan Hensel betrifft. Hensel ist der Ex-Mann von Christina Block und Vater der gemeinsamen Kinder Klara (15) und Theo (12). Warum der Brief auf Rumänisch verfasst wurde, blieb unklar. Block soll das Schreiben heimlich an die Jugendpsychiaterin Mareike Schüler-Springorum übergeben haben, die im Auftrag des Gerichts ein Gutachten über den seelischen Zustand der Kinder nach einer mutmaßlichen Entführung erstellt hatte.
Reaktionen der Prozessbeteiligten
Richterin Hildebrandt bezeichnete die Übergabe als „Verdunkelungshandlung“ und damit als Versuch, Beweise zu beeinflussen. Blocks Verteidiger Ingo Bott sprach dagegen von einem „bedauerlichen Versehen“ seiner Mandantin. Auch Staatsanwalt Marvin Steinberg wertete den Vorgang als „Versuchshandlung“. Block selbst wies die Vorwürfe unter Tränen zurück: Sie habe die Gutachterin weder beeinflussen noch Beweise verschleiern wollen. Die fraglichen Dokumente seien versehentlich zwischen anderen Unterlagen geraten, die sie der Gutachterin für deren Arbeit über die Kinder übergeben habe, berichtete das „Hamburger Abendblatt“. Bott ergänzte: „Es war ein Irrtum, ein Versehen, das meine Mandantin bedauert.“
Kein Haftbefehl beantragt – aber möglich
Gerichtssprecher Florian Vogelsang erklärte gegenüber BILD: „Die Entwicklung mit der Weitergabe der Unterlagen durch Frau Block kam für mich überraschend. Die Kammer hat von allen Seiten dazu Stellungnahmen eingeholt und wird diese nunmehr bewerten und gegebenenfalls reagieren.“ Ob es zu einem Haftbefehl komme, sei derzeit unklar. Vogelsang weiter: „Wenn es dazu kommen sollte, werden wir die Öffentlichkeit natürlich dazu umgehend informieren. Die Bekanntgabe eines Haftbefehls kann auch im Gerichtssaal durch die Richterin erfolgen. Es gibt jedoch bislang noch keinerlei Anträge für einen Haftbefehl durch Verfahrensbeteiligte.“
Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Der weitere Verhandlungstag fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Grund seien die schutzbedürftigen Interessen der Kinder und Nebenkläger, so Richterin Hildebrandt. Würden Informationen aus dem Gutachten der Jugendpsychiaterin bekannt, könnte das die Kinder und Nebenkläger verletzen. Die Entscheidung über einen möglichen Haftbefehl gegen Christina Block steht noch aus.



