Bodycam-Videos: Polizeibeauftragter scheitert vor Gericht
Bodycam-Videos: Polizeibeauftragter scheitert

Bodycam-Videos: Polizeibeauftragter unterliegt vor Gericht

Der Berliner Polizeibeauftragte Alexander Oerke ist mit seiner Klage auf Herausgabe von Bodycam-Aufnahmen gescheitert. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage als unzulässig ab, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Polizeibeauftragte habe als Behörde grundsätzlich keine einklagbaren Rechte, so die Begründung. Auch aus dem Bürger- und Polizeibeauftragtengesetz ergebe sich kein Anspruch. Der Beauftragte sei als Hilfsorgan des Abgeordnetenhauses in die parlamentarische Kontrolle eingebunden.

Hintergrund des Rechtsstreits

Auslöser des Verfahrens war eine Beschwerde nach einer Polizeikontrolle im April 2024. Der Betroffene gab an, er sei zu Boden gebracht und mit Blessuren sowie dem Verdacht auf eine Kniescheibenfraktur ins Krankenhaus eingeliefert worden. Er bezeichnete die Gewaltanwendung als unangemessen und betonte, keinen Widerstand geleistet zu haben. Die Polizei hingegen ermittelt wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Zu den Beweismitteln zählen Videoaufzeichnungen einer Bodycam, die Einsatzkräfte trugen.

Polizei verweigert Herausgabe

Der Polizeibeauftragte bat um Akteneinsicht einschließlich der Bodycam-Aufnahmen, um den Vorfall aufklären zu können. Die Polizei lehnte dies mit Verweis auf das laufende Strafverfahren ab. Daraufhin zog Oerke vor Gericht und argumentierte, seine Befugnisse müssten im Streitfall gerichtlich durchsetzbar sein, um seine Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob Oerke das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anruft, ist offen.

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In einer früheren Stellungnahme hatte Oerke erklärt: „Würde sich die Ansicht von Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin durchsetzen, könnte der Polizeibeauftragte lediglich minder schwere Vorwürfe unterhalb eines strafrechtlichen Anfangsverdachts effektiv aufklären und wäre in seinen Aufklärungsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt.“

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