Drogenlabor in Erfurt: Haftstrafen bis 14 Jahre im Crystal-Meth-Prozess
Crystal-Meth-Prozess: Haftstrafen bis 14 Jahre in Erfurt

Das Landgericht Erfurt hat drei Männer im Alter von 38, 42 und 45 Jahren zu Gesamtfreiheitsstrafen von sechs Jahren, 13 Jahren und sechs Monaten sowie 14 Jahren verurteilt. Sie betrieben ein professionelles Drogenlabor in Erfurt, das laut Experten das größte Crystal-Meth-Labor in Deutschland war. Der Vorsitzende Richter Peter Andres sprach in der Urteilsbegründung von einer „gewissen Hochachtung“ vor dem, was die Angeklagten aufgebaut hätten, stellte aber klar: „Leider in der falschen Branche.“

Größtes Crystal-Meth-Labor Deutschlands

Die Ermittler hoben die Drogenküche im Februar 2022 aus. Bei der Durchsuchung fanden sie zehn Kilogramm Crystal Meth sowie in einem Lager im Landkreis Sömmerda rund 100 Kilogramm Marihuana. Die vorhandenen Grundstoffe hätten laut Polizei zur Produktion von bis zu einer Tonne Methamphetamin gereicht. Das Bundeskriminalamt (BKA) war mit erfahrenen Chemikern an dem mehrtägigen Einsatz beteiligt. Das Landeskriminalamt teilte mit, es handle sich um das größte Methamphetamin-Labor, das die BKA-Chemiker bis dahin gesehen hätten.

Produktion von mindestens 40 Kilogramm Meth

Nach Angaben des Gerichts hatten die Angeklagten von Mitte 2020 bis Februar 2022 in der professionell eingerichteten Drogenküche mindestens 40 Kilogramm Methamphetamin produziert. Spätere Auswertungen von Abfällen durch das BKA hätten ergeben, dass bereits etliche Kilogramm Meth hergestellt worden waren, die nicht mehr auffindbar waren. Die Angeklagten zeigten sich im Prozess überwiegend und weitgehend geständig. Sie machten sich unter anderem des Handels mit Cannabis und anderen Drogen im großen Stil sowie der Beihilfe dazu schuldig, teils als Bande.

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Richter betont kriminelle Energie

Richter Andres bezeichnete die Anlage als „vollfunktionsfähig“ und die Qualität des produzierten Meths als „gut“. Was die beiden Hauptangeklagten auf die Beine gestellt hätten, sei „schon bemerkenswert“ gewesen, jedoch von „erheblicher krimineller Energie“ zeugt. Alle drei Angeklagten waren einschlägig vorbestraft, was in das Strafmaß einfloss. Jeweils sechs Monate der Haftstrafen gelten als vollstreckt. Auch Urteile aus einem früheren Drogenprozess gegen die Männer wurden berücksichtigt. Der Richter bedauerte, dass es nicht gelungen sei, die Verfahren zusammenzuführen.

Strafmaß und Rechtsmittel

Die Staatsanwaltschaft hatte etwas längere Gesamtfreiheitsstrafen gefordert, die Verteidiger kürzere. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Männer hatten internationale Verbindungen und ein logistisches Netzwerk, wie der Richter hervorhob.

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