Urteil im Fall Klaus K.
Das Amtsgericht Potsdam hat einen Polizeibeamten wegen Tierquälerei an Diensthunden verurteilt. Der Beamte Klaus K. wurde in fünf Fällen schuldig gesprochen, weil er gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hatte. Er muss 2000 Euro an den Tierschutzverein zahlen.
Unzulässige Erziehungsmethoden
Das Gericht ist überzeugt, dass Klaus K. in der Ausbildung von Hunden für Polizei und Justiz unzulässige Erziehungsmethoden einsetzte. Er fügte den Tieren mit Würgehalsbändern und einer Lendenleine Schmerzen und Atemnot zu. Zudem malträtierte er die Hunde mit Tritten.
Erste juristische Konsequenzen
Damit hat die Diensthundeaffäre in der Brandenburger Polizei erstmals juristische Konsequenzen. Der Fall hatte vor einigen Jahren auch den Landtag beschäftigt. Der Beamte zeigte sich in der Verhandlung reumütig. Der Richter betonte, dass die Methoden völlig inakzeptabel seien und das Tierwohl ernst genommen werden müsse.



