Vor dem Landgericht Essen hat am Mittag ein erster Zivilprozess um den spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen begonnen. Eine 83-jährige Kundin fordert von dem Geldinstitut Schadenersatz in Höhe von 391.000 Euro, da sie angibt, Bargeld und Schmuck in ihrem aufgebrochenen Schließfach gehabt zu haben. Rita M. wirft der Sparkasse gravierende Versäumnisse bei der Sicherung des Schließfachraumes vor.
Vorwürfe der Klägerin
Die Klägerin behauptet, dass die Sicherheitsmaßnahmen der Sparkasse unzureichend gewesen seien, was den Einbruch begünstigt habe. Sie verlangt daher die volle Entschädigung für ihre Verluste. Die Sparkasse hingegen weist diese Vorwürfe zurück und argumentiert, dass alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden.
Zweites Verfahren folgt
Nach der ersten Verhandlung, die auf rund 30 Minuten angesetzt war, sollte direkt ein zweites Verfahren starten. In diesem geht es um einen weiteren Kläger, der einen Verlust von knapp 49.000 Euro geltend macht. Nach seinen Angaben wurden Goldmünzen und Familienschmuck aus dem Schließfach gestohlen.
Hintergrund des Einbruchs
Nach Weihnachten 2025 drangen unbekannte Täter über eine Tiefgarage in einen Archivraum ein und gelangten von dort aus mit einem massiven Spezialbohrer in den Tresorraum. Sie brachen nahezu alle rund 3.100 Schließfächer auf und entkamen mit ihrer Beute. Der Gesamtschaden könnte laut Schätzungen in dreistelliger Millionenhöhe liegen.
Der Vorsitzende Richter Stefan Ostheide wird voraussichtlich, wie bei Zivilklagen üblich, die Streitparteien nach ihrer Vergleichsbereitschaft befragen. Die Prozesse könnten wegweisend für zahlreiche weitere Forderungen sein, da viele Geschädigte noch auf eine Entschädigung warten.



