Niederlande: Erstmals Sterbehilfe für Kind unter 12 Jahren angewendet
Erstmals Sterbehilfe für Kind unter 12 Jahren in NL

In den Niederlanden ist erstmals aktive Sterbehilfe bei einem todkranken Kind im Alter zwischen einem und zwölf Jahren angewendet worden. Das gab Gesundheitsministerin Sophie Hermans (45, VVD) in einem Brief an das niederländische Parlament bekannt. Der Fall ereignete sich Ende letzten Jahres. Details zu Alter, Geschlecht oder der genauen Erkrankung des Kindes wurden nicht veröffentlicht, um die Identität zu schützen.

Die Sterbehilfe wurde möglich, nachdem die Niederlande vor zwei Jahren ihr Gesetz geändert hatten. Seit 2024 dürfen Ärzte auch bei unheilbar kranken Kindern zwischen einem und zwölf Jahren aktive Sterbehilfe leisten, wenn das Kind unerträglich leidet und keine Hoffnung auf Besserung besteht. Zuvor war dies nur für ältere Kinder ab zwölf Jahren sowie für Neugeborene erlaubt. Die Altersgruppe dazwischen war ausgenommen, da die Kinder als nicht entscheidungsfähig galten.

Strenge Prüfung durch unabhängigen Ausschuss

Wie bei jedem gemeldeten Sterbehilfe-Fall prüft nun ein unabhängiger Ausschuss, ob die Ärzte alle strengen Regeln eingehalten haben. Nur wenn die Kriterien erfüllt sind, sind die Mediziner vor einer Anklage wegen unrechtmäßiger Tötung geschützt. Das Gesetz schreibt vor, dass der behandelnde Arzt mindestens einen unabhängigen weiteren Arzt hinzuziehen muss. Dieser muss das Kind selbst untersuchen, die Diagnose schriftlich bestätigen und sorgfältig prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.

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Die Ärzte sind verpflichtet, die Situation intensiv mit den Eltern und – soweit möglich – mit dem Kind selbst zu besprechen. Beide sorgeberechtigten Elternteile müssen der Maßnahme ausdrücklich und schriftlich zustimmen. Ein entscheidendes Kriterium: Wehrt sich das Kind in irgendeiner Weise gegen die Sterbehilfe, darf diese nicht durchgeführt werden.

Experten rechneten mit fünf bis zehn Fällen pro Jahr

Als die Gesetzeserweiterung 2024 in Kraft trat, gingen Experten von fünf bis zehn Fällen von Sterbehilfe bei kleinen Kindern pro Jahr aus. Die Niederlande waren bereits 2002 das erste Land, das aktive Sterbehilfe für unheilbar Kranke über zwölf Jahren legalisierte. In Belgien wurden 2014 jegliche Altersgrenzen für Sterbehilfe vollständig abgeschafft. Auch in Luxemburg und Spanien ist aktive Sterbehilfe unter genau definierten Voraussetzungen erlaubt.

Der Fall hat international Diskussionen ausgelöst. Befürworter betonen das Recht auf ein würdevolles Sterben und die Vermeidung unnötigen Leids. Kritiker warnen vor ethischen Grenzen und möglichen Missbrauch. Die niederländische Regierung betont, dass die strengen Regeln einen sorgsamen Umgang gewährleisten.

Der Ausschuss wird in den kommenden Monaten seinen Bericht vorlegen. Erst dann wird sich zeigen, ob die Sterbehilfe in diesem Fall rechtmäßig war. Bis dahin bleibt der Fall ein sensibles Thema, das viele bewegt und die Debatte über Sterbehilfe bei Kindern weiter anheizt.

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