Ex-Domspatz erhält kein Schmerzensgeld wegen Verjährung
Ex-Domspatz: Kein Schmerzensgeld wegen Verjährung

Gericht sieht Ansprüche verjährt: Ex-Domspatz bekommt kein Schmerzensgeld für Missbrauch

Regensburg (Bayern) – Zu lange her, verjährt: Das Landgericht Regensburg hat die Schmerzensgeld-Klage eines früheren Mitglieds der Domspatzen abgeschmettert. Der Mann wurde laut eigenen Angaben in den frühen 90er Jahren in der Vorschule des weltberühmten Knabenchors sexuell missbraucht und misshandelt. Vom Bistum Regensburg bekam er bereits eine freiwillige Zahlung überwiesen. Doch vor Gericht geht er nun leer aus. Gefordert hatte der Mann rund 400.000 Euro Schmerzensgeld und Verdienstausfall – plus Schadenersatz.

„Es erscheint nachvollziehbar, wenn bei Betroffenen, denen unter Verweis auf die Verjährung kein Schmerzensgeld zugesprochen wird, der Eindruck entsteht, ihr Leid werde rechtlich nicht anerkannt. Die Kammer möchte jedoch betonen, dass mit dem Ausspruch, die Taten seien verjährt, keine Entscheidung über das grundsätzliche Bestehen von Ansprüchen des Klägers gegen das beklagte Bistum verbunden ist“, erklärt die Gerichtskammer ihr Urteil.

Bistum weiß von nichts

Laut Kirchenrechtler Thomas Schüller ist die Verjährung einer der Gründe, warum es nur so wenige Zivilprozesse gegen die katholische Kirche gibt. Inzwischen „gehen nun samt und sonders alle Bischöfe dazu über, die Verjährung geltend zu machen“, sagt er. „Die Betroffenen erleben diese Einlegung der Verjährung als große Ungerechtigkeit und erneute Abweisung und sind darüber verständlich sehr enttäuscht.“

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Im Regensburger Fall hatte das Bistum beantragt, die Klage in dem Zivilprozess abzuweisen. Dabei hat das Bistum sich aber nicht nur auf Verjährung berufen. „Es bestritt sämtliche vom Kläger behaupteten Missbrauchshandlungen mit Nichtwissen“, heißt es in der Mitteilung des Landgerichts Regensburg. „Das heißt, dass das Bistum die Missbrauchshandlungen nicht als unwahr darstellte, sondern zum Ausdruck brachte, dass es nicht wisse, was damals geschehen sei.“

Kein gerichtliches Schmerzensgeld

Matthias Katsch, Sprecher der Opferinitiative Eckiger Tisch, klagt an: Das deutsche Zivilrecht sei „in der Praxis sehr opferfeindlich und bevorzugt Unternehmen ebenso wie eben die Kirchen und ihre Einrichtungen, wenn sie verklagt werden“.

Bislang haben Bistümer in Bayern im Rahmen freiwilliger Anerkennungsleistungen Gelder in Millionenhöhe an Betroffene gezahlt. Allein im Bistum Augsburg waren es bislang 5,8 Millionen Euro und in der Erzdiözese München und Freising knapp 2,6 Millionen Euro. Gerichtlich gewährtes Schmerzensgeld wurde aber nicht gezahlt. Nach wenigen medial beachteten Prozessen ist es inzwischen ruhig geworden um die Frage, inwiefern katholische Bistümer zu Schmerzensgeldzahlungen verpflichtet werden können.

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