Fall Fabian: Zeuge soll Leiche ausgeleuchtet haben
Fall Fabian: Zeuge leuchtete Leiche aus

Vor dem Landgericht Rostock geht der Mordprozess um den achtjährigen Fabian aus Güstrow in die nächste Runde. Am zwölften Verhandlungstag sagte mit Olaf K. ein weiterer Zeuge aus, der von der Hauptverdächtigen vor dem offiziellen Fund des Jungen zur Leiche geführt worden sein soll.

Angeklagte Gina H. schweigt weiter

Die 30-jährige Gina H., Stiefmutter des Jungen, ist angeklagt. Ihr wird vorgeworfen, Fabian am 10. Oktober 2025 „heimtückisch und aus sonst niedrigen Beweggründen“ getötet zu haben, so das Landgericht. Ein Gutachten ergab, dass der Achtjährige durch sechs Messerstiche erstochen wurde. Anschließend soll Gina H. den Jungen angezündet haben. Die Leiche wurde erst am 14. Oktober an einem Tümpel bei Klein Upahl im Landkreis Rostock gefunden.

Olaf K. berichtet von schockierender Entdeckung

Olaf K. sagte laut „t-online“ vor Gericht aus, mit Gina H. befreundet gewesen zu sein – bis zu ihrer Festnahme am 6. November. Auch Fabian habe er dadurch kennengelernt. Konkret geht es um den 13. Oktober, den Tag vor dem offiziellen Leichenfund. An dem Abend habe Gina H. ihn angerufen und um ein Treffen gebeten, ohne am Telefon zu sprechen. Gemeinsam fuhren sie zu dem Tümpel in Klein Upahl. Gina H. habe ihm erzählt, dass sie zuvor mit einem anderen Freund dort gewesen sei und etwas gefunden habe.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Am Tümpel bat sie Olaf K., das tote Kind mit einer Taschenlampe auszuleuchten. „Ich soll aufs Gesicht leuchten, hat sie gesagt“, zitierte „t-online“ aus dem Gerichtssaal. Gina H. stellte dann fest, dass es sich um Fabian handelte.

Weitere belastende Indizien

Bereits an einem früheren Verhandlungstag wurde der Zeuge Christian D. befragt, den Gina H. ebenfalls zur Leiche geführt haben soll. Auch zu ihm pflegte die Angeklagte eine enge Freundschaft. Christian D. berichtete, dass er das Gefühl hatte, Gina H. habe genau gewusst, wo sie hinwollte. Er selbst habe keine Leiche gesehen, sondern nur etwas, „was wie Rohre aussah und schwarz war“, so der „Nordkurier“. Die Situation beschrieb er als Schockmoment. Auf der Rückfahrt herrschte „Totenstille“. Die Polizei wurde weder von Gina H. noch von Christian D. verständigt.

Ähnlich verhielt es sich mit Olaf K.: Statt die Polizei zu informieren, fuhren beide zurück nach Hause. Laut „Bild“ berichtete Olaf K., die ganze Nacht über das Erlebte nachgedacht zu haben. Am nächsten Morgen habe er seiner Freundin gesagt, dass er „mit der ganzen Geschichte nichts zu tun haben will“.

Leichenfund durch Spaziergängerin

Am 14. Oktober, vier Tage nachdem Fabian als vermisst gemeldet worden war, meldete eine Spaziergängerin den Fund der Leiche. Diese Spaziergängerin war die Angeklagte Gina H. selbst. Bei der Polizei gab sie an, die Leiche zufällig bei einem Spaziergang mit dem Hund entdeckt zu haben.

Korrektur eines Details im Prozess

Wie „t-online“ am 15. Juni berichtete, musste das Landgericht Rostock ein Detail korrigieren. Zuvor war berichtet worden, Gina H. habe vor dem offiziellen Leichenfund nach „Vermisste Person Güstrow“ gegoogelt. Die Gerichtssprecherin stellte klar: „Die Google-Suche nach einer vermissten Person erfolgte tatsächlich erst, nachdem sie vom Vater informiert worden war.“ Diese spezielle Suche wird der Angeklagten nun nicht mehr zum Vorwurf gemacht. Allerdings gebe es weitere Indizien aus der Suchmaschinen-Auswertung, die Gina H. belasten, etwa die Suche nach „Fressen Wildschweine tote Menschen“ während der Suche nach dem Jungen.

Hilfsangebote für Betroffene

Von häuslicher Gewalt betroffene Personen können sich an die Telefonseelsorge wenden (0800/111-0-111 und 0800/111-0-222) oder online unter www.telefonseelsorge.de. Das Opfer-Telefon des Weißen Rings ist unter 116 006 erreichbar. In Notfällen hilft der Notruf 110. Frauen erhalten Unterstützung beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 116 016, Männer unter 0800 123 99 00.

Bis zum 2. Juli 2026 sind insgesamt 16 Hauptverhandlungstermine angesetzt. Gina H. hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert und macht von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Es gilt die Unschuldsvermutung. Aussagen ihrer Anwälte deuten jedoch darauf hin, dass sie sich im Laufe des Prozesses noch äußern könnte.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration