Vor dem Landgericht Kleve am Niederrhein muss sich seit diesem Donnerstag ein 30-jähriger Mann verantworten, der sich mit gefälschten Dokumenten als Notfallsanitäter ausgegeben haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag vor, da nach einem seiner Einsätze ein schwer kranker Patient starb. Zudem werden dem Angeklagten gefährliche Körperverletzung in einem weiteren Fall sowie Urkundenfälschung zur Last gelegt.
Angeklagter bestreitet Tötungsabsicht
Der gelernte Berufskraftfahrer, der in Handschellen aus der Untersuchungshaft in den Gerichtssaal geführt wurde, räumte ein, sich wiederholt mit falschen Unterlagen als medizinische Fachkraft ausgegeben zu haben. Sein Anwalt Rainer Pohlen verlas eine Erklärung, in der der Angeklagte betonte, er habe niemandem schaden wollen. „Ich wollte Menschen helfen“, sagte der 30-Jährige. Er bestreite jede Tötungsabsicht, so die Erklärung. Der Angeklagte habe vielmehr dafür sorgen wollen, dass der Patient schnellstmöglich ins Krankenhaus komme. Er habe zu keinem Zeitpunkt Anhaltspunkte für eine Lebensgefahr gesehen, der Patient sei während des Einsatzes durchgängig wach und bei Bewusstsein gewesen.
Vorgeschichte: Gescheiterte Prüfung und wiederholte Urkundenfälschung
Der Angeklagte hatte Jahre zuvor versucht, die dreimonatige Schulung zum Rettungssanitäter zu absolvieren, war jedoch an der schriftlichen Prüfung gescheitert. Dies habe er schwer verkraftet, so sein Verteidiger. Daraufhin fälschte er Zeugnisse und Bescheinigungen, um sich als Rettungssanitäter zu bewerben. Der Vorsitzende Richter trug seitenweise Fälle von Urkundenfälschungen vor, mit denen der Angeklagte aktenkundig wurde. Geldstrafen wurden verhängt, wegen derer er noch immer mehrere tausend Euro Schulden habe, wie der Angeklagte einräumte.
Anfänglich erschlich er sich Jobs als Rettungssanitäter und absolvierte mehr als 600 Einsätze an der Seite erfahrener Rettungskräfte. Dabei habe er viel lernen können, so sein Anwalt. Im Jahr 2025 verschärfte der Angeklagte seine Täuschung: Mit Dokumenten, die ihn als Notfallsanitäter auswiesen, bewarb er sich erneut und wurde bei zwei Vermittlungsfirmen eingestellt. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob er wisse, wie lang die Ausbildung zum Notfallsanitäter dauere, antwortete der Angeklagte wahrheitsgemäß: „drei bis fünf Jahre“. „Genau, das sind fast schon kleine Ärzte“, entgegnete der Richter.
Zweifel der Kollegen im Nachhinein
Mitarbeiter der Rettungswache am Niederrhein schilderten im Zeugenstand rückblickend Zweifel an der Qualifikation des Angeklagten. Ein Sanitäter berichtete, er habe sich über manche Nachfragen des Angeklagten gewundert. Ein anderer schilderte Wissenslücken zu einem Medikament. Doch die Skepsis verpuffte damals. „Ich habe mir das dann schön geredet“, sagte ein Kollege.
Tödlicher Einsatz in Kamp-Lintfort
Bereits im Februar 2025 in Wermelskirchen hatte der Angeklagte einem Patienten mit Lungenödem eine Infusion gelegt, die ihn hätte ersticken lassen können – eine Kollegin griff rechtzeitig ein. Einige Monate später in Kamp-Lintfort verlief ein Einsatz tödlich: Eine 40-minütige Reanimation konnte den schwer kranken Mann nicht mehr retten, der beim Eintreffen im Krankenhaus Schnappatmung erlitt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das verabreichte Medikament und der nicht rechtzeitig hinzugezogene Notarzt den Tod verursachten. Der Verteidiger bezweifelt diese Kausalität: „Ob diese Kausalität überhaupt besteht, bezweifele ich.“
Juristische Einordnung und Forderungen nach mehr Patientensicherheit
Hochstapelei in der Medizin kommt immer wieder vor und beschäftigt die Gerichte. Dabei geht es auch um die Frage, ob bei tödlichen Behandlungsfehlern Vorsatz vorliegt. Unabhängig davon sieht die Deutsche Stiftung Patientenschutz eine Kontrolllücke. Vorstand Eugen Brysch erklärte: „Der aktuell verhandelte Fall macht deutlich, wie einfach es medizinische Hochstapler in der deutschen Kleinstaaterei haben. Es braucht daher ein bundesweites Zentralregister. Ausbildungsbetriebe und Hochschulen können dann gesetzlich dazu verpflichtet werden, Abschlusszeugnisse direkt an diese Stelle zu melden. Nur so erhöht sich die Patientensicherheit im medizinisch-pflegerischen Bereich.“
Der Prozess in Kleve wird fortgesetzt. Es stehen weitere Zeugenvernehmungen und die Aussagen von medizinischen Sachverständigen an. Das Gericht hat fünf Verhandlungstage angesetzt.



