Nach dem mutmaßlich islamistischen Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin ist eine Debatte über Rechtsverschärfungen entbrannt. Die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Anna Gallina, reagierte zurückhaltend auf entsprechende Vorschläge. „Nach diesem schrecklichen islamistischen Anschlag muss aus meiner Sicht eine intensive Aufarbeitung an erster Stelle stehen, bevor wir rechtspolitische Schlüsse daraus ziehen“, sagte die Hamburger Justizsenatorin (Grüne) den Funke Medien.
Gallina: Bestehende Instrumente prüfen
Gallina warnte vor schnellen Forderungen: „Schnelle Forderungen sehen zwar markant aus, werden aber ohne intensive vorherige Analyse der Lage nicht gerecht.“ In Deutschland gebe es bereits ein breites Instrumentarium auf Seiten der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte. „Insofern ist doch erstmal zu klären, ob diese Instrumente auch Anwendung gefunden haben“, so Gallina. Sie räumte ein, dass die Herausforderung, eine Gefährdungslage richtig einzuschätzen, immer bestehen bleibe und mit Restunsicherheiten verbunden sei.
Dobrindt fordert härteren Umgang mit Gefährdern
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hingegen drängt auf schärfere Maßnahmen. „Die Anwendung von Jugendstrafrecht bei erwachsenen Gefährdern ist inakzeptabel“, sagte Dobrindt der „Bild“. Er sprach sich zudem für einen verstärkten Einsatz elektronischer Fußfesseln und eine bundesweit einheitliche Regelung zur Präventivhaft für Gefährder aus. In den ARD-„Tagesthemen“ betonte Dobrindt, die Präventivhaft sei zwingend notwendig, da es in den Polizeigesetzen der Länder sehr unterschiedliche Regelungen gebe.
Tödlicher Anschlag auf CSD
Ein 21-jähriger Deutscher mit libanesischen Wurzeln und Verbindungen zum islamistischen Terror soll am Rande des CSD am Samstagabend Menschen mit einem Van angefahren und mit einer Stichwaffe angegriffen haben. Eine Frau aus Polen wurde getötet, 29 weitere Menschen teils lebensgefährlich verletzt. Bei seiner Festnahme am Sonntagabend wurde der Täter Abdul B. von Einsatzkräften erschossen.
Haftbefehl aufgehoben – Täter war vorbestraft
Erst im Mai hatte ein Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten den jungen Mann zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung über eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung wurde für sechs Monate zurückgestellt. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig, da die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Rechtsmittel einlegte. Dennoch hob das Gericht den Haftbefehl auf, sodass der Mann in Freiheit kam. Dieser Umstand verschärft die Diskussion über die Wirksamkeit des Jugendstrafrechts und die Bewertung von Gefährdern.



