Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte Abdul Ballout im Mai 2026 zu einer Jugendstrafe von 22 Monaten – setzte die Entscheidung über die Haft jedoch für sechs Monate aus. Der heute 20-Jährige war zuvor zweifach vorbestraft und stand im Verdacht, sich dem „Islamischen Staat“ (IS) anschließen zu wollen. Das Gericht begründete die Entscheidung mit Ballouts „prägbarem“ Charakter und aufholbaren Reife- und Entwicklungsrückständen.
Vorgeschichte: Zwei Vorstrafen und IS-Sympathien
Bereits 2022 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten den damals 16-Jährigen wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung zu 40 Stunden Sozialstunden und einem „themenzentrierten Kurzzeitkurs“. Ballout hatte mit 14 einen Mitschüler auf dem Schulhof verprügelt und mit 15 einer Person die Kopfhörer geraubt.
Im Juni 2024 verbreitete Ballout zweimal Posts auf Instagram, in denen für den IS geworben wurde. Laut Gericht entwickelte er in der ersten Hälfte des Jahres 2025 den Wunsch, sich dem IS anzuschließen und „an der Seite der Mitglieder gegen die erklärten Feinde des Islams“ zu kämpfen.
Die Reise in den Libanon und die Festnahme
Am 20. Mai 2025 reiste der damals 19-Jährige vom Berliner Flughafen BER über die Türkei in den Libanon, von wo aus er nach Syrien gelangen wollte, um sich dort dem IS anzuschließen. Am 23. Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und von einem Militärgericht wegen „Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu einer dreimonatigen Haft und einer Geldstrafe von 800.000 libanesischen Pfund (entspricht 7,85 Euro) verurteilt.
Nach seiner Freilassung kehrte Ballout nach Deutschland zurück und wurde direkt am BER festgenommen. Laut Urteil chattete er mit Personen, die er für IS-Anhänger hielt, jedoch war seine Ausreise nach Syrien noch nicht konkret besprochen worden.
Das Urteil: Jugendstrafrecht und „prägbarer Mensch“
Die Jugendgerichtskammer des Amtsgerichts warf Ballout zwei Verstöße gegen das Vereinsgesetz (Werbung für den IS) und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat (Ausreise in den Libanon) vor. Das Gericht entschied, Ballout als Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht zu verurteilen, obwohl er bereits 18 Jahre alt war. In der Urteilsbegründung heißt es: „Es handelt sich bei ihm ohne Zweifel um noch einen in der Entwicklung befindlichen prägbaren Menschen, bei dem aufholbare Reife- und Entwicklungsrückstände bestehen.“
Das Gericht begründete diesen Eindruck mit Ballouts Auftreten in der Verhandlung und seinem Werdegang: Er hatte keine abgeschlossene Ausbildung, lebte von Sozialhilfe und wohnte noch bei seiner Mutter. Als strafmildernd wurden zudem die fast sechsmonatige Untersuchungshaft in Deutschland und die drei Monate libanesische Haft gewertet. Außerdem sei Ballout „überwiegend geständig gewesen“ und aufgrund der „dilettantischen Planung eines Vorhabens von einer konkreten Gefährdung weit entfernt“.
Bewährungsauflagen und Kritik
Die sechsmonatige Vorbewährung war an Bedingungen wie ein Deradikalisierungstraining geknüpft. Bis November 2026 sollte Ballout zeigen, dass eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung gerechtfertigt ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat. Dennoch wurde Ballout aus der Haft entlassen, da mit dem Urteil die Untersuchungshaft endete – eine mögliche Haftstrafe hätte er erst nach Rechtskraft antreten müssen.
Besonders pikant: Das Gericht ging nicht davon aus, dass Ballout seine Einstellung geändert hatte, denn nach seiner Haftentlassung im Libanon zeigte er weiterhin Interesse an Veröffentlichungen des IS. Dennoch wollte das Gericht ihm eine letzte Chance geben – eine Entscheidung, die nach dem späteren mutmaßlichen CSD-Anschlag heftige Diskussionen auslöste.



