Verwaltungsgericht Berlin: Polizeibeauftragter Oerke verliert Klage auf Bodycam-Einsicht
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Berliner Polizei keine Bodycam-Aufnahmen an den Polizeibeauftragten Alexander Oerke herausgeben muss. Oerke, der seit Sommer 2022 als erster Bürger- und Polizeibeauftragter des Landes Berlin fungiert, hatte auf Einsicht geklagt, nachdem ihm die Polizei die Herausgabe verweigert hatte. Die Begründung der Polizei: Gegen die Betroffenen seien Strafverfahren, unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, eingeleitet worden. Daher sei nun allein die Staatsanwaltschaft Berlin für die Entscheidung über die Einsichtnahme zuständig.
Oerke argumentierte, er könne seine gesetzliche Aufgabe nur dann effektiv wahrnehmen, wenn die ihm verliehenen Befugnisse im Streitfall auch gerichtlich durchsetzbar seien. Die Polizei verweigere ihm die Akteneinsicht zu Unrecht. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht.
Gericht: Polizeibeauftragter hat keine einklagbaren Rechte
Die erste Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts stellte fest, dass der Polizeibeauftragte als Behörde grundsätzlich keine einklagbaren Rechte besitzt. Auch aus den Regelungen des Bürger- und Polizeibeauftragtengesetzes ergebe sich kein Klagerecht gegen andere Behörden des Landes Berlin. Der Gesetzgeber habe den Polizeibeauftragten vielmehr als Hilfsorgan des Abgeordnetenhauses in die Ausübung parlamentarischer Kontrolle eingebunden. Gegen die Urteile kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.
Bereits im vergangenen Jahr hatte Oerke im Interview mit der „Berliner Morgenpost“ über mangelnde Transparenz bei der Berliner Polizei geklagt. „Ich würde mir auch einen schnelleren Informationsfluss wünschen. Auf dem formalen Weg dauert es oft bis zu vier Wochen, bis Anfragen beantwortet werden. Informell geht es oft schneller. Die Polizei ist eine sehr hierarchisch aufgebaute Behörde, in der der formale Weg oft der einzig mögliche ist“, sagte Oerke damals.
Der ehemalige Verwaltungsrichter Oerke ist Ansprechpartner für Personen, die sich vom Staat oder den Behörden ungerecht behandelt fühlen. Zuständig ist er auch für Polizeikräfte, die dienstliche Probleme haben und Hilfe suchen.



