Rund elf Jahre nach dem Absturz des Germanwings-Fluges 4U9525 in den französischen Alpen haben 30 Hinterbliebene eine Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Die Klage zielt auf Zahlungen von bis zu 110.000 Euro pro Person ab, wie aus einem Bericht der Bild-Zeitung hervorgeht. Der Unfall am 24. März 2015 forderte insgesamt 150 Menschenleben – 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Die Maschine war auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf und stürzte in einem abgelegenen Gebiet nahe der französischen Ortschaft Prads-Haute-Bléone ab.
Hintergründe der Klage
Die Kläger werfen den deutschen Behörden vor, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Konkret geht es um die mangelnde Überwachung des damaligen Kopiloten Andreas Lubitz, der die Maschine absichtlich in den Berg gesteuert hatte. Laut den Anwälten der Hinterbliebenen hätte die zuständige Luftfahrtbehörde die psychischen Probleme des Piloten früher erkennen und ihm die Fluglizenz entziehen müssen. Die Bundesregierung weist die Vorwürfe zurück und beruft sich auf die bestehenden Sicherheitsvorschriften, die zum Zeitpunkt des Unfalls galten.
Rechtliche Entwicklung seit dem Unglück
Bereits unmittelbar nach dem Absturz hatten Angehörige der Opfer zivilrechtliche Klagen gegen die Fluggesellschaft Germanwings und deren Mutterkonzern Lufthansa eingereicht. In den folgenden Jahren einigten sich viele Familien außergerichtlich mit der Lufthansa. Die nun vor dem Verwaltungsgericht eingereichte Klage gegen den Staat ist ein neuer Schritt, der erst nach langwierigen Vorermittlungen möglich wurde. Die Kläger argumentieren, dass die deutschen Behörden durch ihr Versagen den Tod ihrer Angehörigen mitverursacht hätten.
Reaktionen und Ausblick
Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums äußerte sich zurückhaltend: „Wir respektieren den Rechtsweg, sehen aber keine Grundlage für die erhobenen Vorwürfe.“ Die Klage ist auf eine Grundsatzentscheidung angelegt; sollte sie Erfolg haben, könnten weitere Betroffene folgen. Der Prozess könnte sich über mehrere Jahre hinziehen, da es sich um eine rechtliche Neuland handelt – eine Staatshaftung für das Versagen der Luftfahrtaufsicht wurde in dieser Form noch nicht geklärt.
Die Hinterbliebenen hoffen auf ein Signal der Verantwortung und eine bessere Prävention solcher Katastrophen. Sie kritisieren, dass trotz des Bekanntwerdens der Vorgeschichte des Kopiloten keine systematischen Änderungen in der Überwachung psychisch auffälliger Piloten erfolgt seien. Der Fall wirft erneut Fragen nach der Haftung von Aufsichtsbehörden für Terrorakte oder vorsätzliche Handlungen von Sicherheitspersonal auf.



