Der Prozess um Schadenersatz für Hinterbliebene des Germanwings-Absturzes beginnt am 28. August am Landgericht Braunschweig. 30 Klägerinnen und Kläger fordern jeweils bis zu 110.000 Euro Schmerzensgeld. Das Unglück jährt sich am 24. März 2026 zum elften Mal.
Hintergrund des Unglücks
Am 24. März 2015 steuerte Co-Pilot Andreas Lubitz die Germanwings-Maschine mit der Flugnummer 4U9525 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf absichtlich gegen einen Berg in den französischen Westalpen. Alle 150 Insassen kamen ums Leben. Laut Abschlussbericht der französischen Ermittler hatte sich Lubitz im Cockpit eingeschlossen, um Suizid zu begehen.
Die Klage der Hinterbliebenen
Die Kläger argumentieren nach Angaben des Gerichts, dass die Flugtauglichkeit des Co-Piloten nicht ausreichend überwacht worden sei. Der Absturz sei erst durch dieses Versäumnis ermöglicht worden. Die Bundesrepublik Deutschland hafte daher für die Schäden. Das Zivilverfahren wird in Braunschweig verhandelt, da dort das Luftfahrt-Bundesamt seinen Sitz hat, das für die Überwachung der Flugtauglichkeit zuständig ist.
Prozessauftakt in Braunschweig
Die mündliche Verhandlung findet am 28. August 2026 am Landgericht Braunschweig statt, wie das Gericht mitteilte. Die Kläger hoffen auf eine Klärung der Verantwortlichkeiten und eine finanzielle Entschädigung für das erlittene Leid. Einige Hinterbliebene erklärten bereits in früheren Interviews, dass es ihnen nicht primär um Geld, sondern um die Aufklärung der Wahrheit gehe.
Rechtliche Einschätzung
Das Gericht hält es nach erster Einschätzung für wahrscheinlich, dass der Staat keinen Schadenersatz zahlen muss. Es verwies darauf, dass Betroffene den gleichen Schaden stattdessen von der Fluggesellschaft verlangen könnten. Die Erfolgsaussichten der Klage werden daher als gering eingeschätzt. Dennoch wird der Prozess mit Spannung erwartet, da er grundsätzliche Fragen zur Staatshaftung bei Flugunglücken aufwirft.



