Serkan Calar (36), alleinerziehender Vater von zwei Kindern, wurde am 2. Februar bei einer Ticketkontrolle im Zug nach Homburg (Saarland) von einem Schwarzfahrer niedergeprügelt. Er erlitt eine Hirnblutung und starb. Doch das Gericht, das ab dem 24. Juni gegen den Täter verhandelt, stuft die Tat nicht als Mord ein. Wie kann das sein?
Der Fall Serkan Calar
Der Zugbegleiter der Deutschen Bahn kontrollierte im Regionalexpress nahe Landstuhl (Rheinland-Pfalz) den 26-jährigen Griechen Ioanni V., der keinen Fahrschein hatte. Dieser soll so erbost gewesen sein, dass er hemmungslos auf den Kopf des Schaffners einschlug. Serkan Calar versuchte noch zu deeskalieren, ging dann bewusstlos zu Boden und starb kurze Zeit später.
Staatsanwaltschaft forderte Mordanklage
Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken erhob im Mai 2026 Anklage wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen, da der Schwarzfahrer eine Straftat vertuschen wollte. Doch das Landgericht Zweibrücken entschied, dass nur ein hinreichender Tatverdacht wegen Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) besteht. Der Prozess wird daher nur über Körperverletzung verhandeln, nicht über Mord oder Totschlag. Bei einer Verurteilung drohen drei bis 15 Jahre Haft, während bei Mord lebenslange Haft vorgesehen ist.
Reaktionen der Familie
Serkans Familie ist enttäuscht und wütend. Sie legten Widerspruch ein und stellten einen Befangenheitsantrag gegen die Strafkammer. Die beiden Söhne Ali Ekber (11) und Erdal (13) hatten am Krankenbett ihres Vaters gewacht. Der Großvater erlitt einen Herzinfarkt, geht es ihm inzwischen wieder besser. Die Kinder leben nun bei den Großeltern.
Der Täter gestand die Schläge, beruft sich aber auf Erinnerungslücken und will den Schaffner nicht getötet haben. Ob dies die Gerichtsentscheidung beeinflusste, bleibt offen.



