Staatsanwalt fordert Höchststrafe für Palliativarzt in Berlin
Höchststrafe für Palliativarzt gefordert

Im Mordprozess gegen einen 41-jährigen Palliativarzt hat die Staatsanwaltschaft Berlin die Höchststrafe gefordert. Staatsanwalt Philipp Meyhöfer beantragte vor dem Landgericht Berlin lebenslange Haft wegen Mordes in 15 Fällen, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haftstrafe. Zudem verlangte er ein lebenslanges Berufsverbot für den Mediziner.

Staatsanwaltschaft: 15 heimtückische Morde aus niederen Beweggründen

Laut Anklage soll der Arzt von September 2021 bis Juli 2024 zwölf Frauen und drei Männern ein tödliches Gemisch verschiedener Medikamente verabreicht haben. In mehreren Fällen habe er Feuer gelegt, um Spuren zu verwischen. „Hier geht es nicht um Sterbehilfe. Hier geht es um 15 heimtückische Morde“, betonte Meyhöfer. Die Taten seien aus Heimtücke und niederen Beweggründen erfolgt. Der Angeklagte habe sich als „Herr über Leben und Tod“ geriert und das Vertrauen seiner Patienten ausgenutzt. „Wer seinen Beruf derart missbraucht, darf ihn nie wieder ausüben“, so der Staatsanwalt. In dem Handeln zeige sich eine „tiefgreifende Gleichgültigkeit gegenüber der Würde und dem Wert des Lebens schwer kranker Menschen.“ Kein einziger Zeuge habe berichtet, dass bei den Betroffenen ein Wunsch nach aktiver Sterbehilfe bestanden habe – „und schon gar nicht mit Medikamenten, die zu einem Erstickungstod führen.“

Geständnis des Angeklagten als „oberflächlich“ bewertet

Dem überraschenden Geständnis des Angeklagten vor einer Woche maß Meyhöfer wenig Bedeutung bei. Es handele sich um ein Teilgeständnis. In „bemerkenswert oberflächlicher Art“ habe der 41-Jährige nachgezeichnet, was ohnehin durch die Beweisaufnahme bekannt gewesen sei. Der Arzt hatte nach monatelangem Schweigen gestanden, zwölf schwer kranke Patientinnen und Patienten bei Hausbesuchen getötet zu haben. Er habe sich eingeredet, das Richtige zu tun und Patienten „Leid und Siechtum“ zu ersparen, hieß es in seiner Erklärung. Aus Sicht des Staatsanwalts ist bei dem Angeklagten bislang keine wirkliche Auseinandersetzung mit den Taten erfolgt.

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Voll schuldfähig – Gefahr noch nicht gebannt

Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt dem 41-Jährigen volle Schuldfähigkeit. Die Gutachterin erklärte, es sei schwierig zu sagen, wie sich die Gefährlichkeit in vielleicht 15 Jahren gestalte. Seine Aussage sei ein erster Schritt, dennoch schätze sie ein: „Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Gefahr noch nicht gebannt. Es ist ein weiter Weg.“ Der Arzt wurde Anfang August 2024 verhaftet und befindet sich seither in Untersuchungshaft.

Beweise: Toxikologische Gutachten, Bewegungsprofile, abgehörte Telefonate

Zu den wichtigsten Beweismitteln gehören toxikologische Gutachten, die tödliche Substanzen nachweisen. Mehrere Leichen wurden exhumiert und rechtsmedizinisch untersucht. Kriminalisten werteten Mobiltelefone des Arztes aus und erstellten mithilfe seiner Smartwatch Bewegungsprofile. Zudem wurde bei Berliner Apotheken überprüft, ob der Angeklagte ein Muskelrelaxans bestellt hatte. Auch abgehörte Telefonate während der Untersuchungshaft mit der Ehefrau des Angeklagten lieferten wichtige Erkenntnisse. Die Beweisaufnahme umfasste mehr als 200 Zeugen und Sachverständige.

Ermittlungen in 76 weiteren Fällen

Der Palliativmediziner steht im Verdacht, weitere Patienten getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt parallel zum Prozess in 76 weiteren Fällen. Staatsanwalt Meyhöfer appellierte an den Angeklagten, den betroffenen Angehörigen weiteres Leid zu ersparen und – anders als im aktuellen Prozess – tatsächlich Verantwortung zu übernehmen und frühzeitig auszusagen.

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