Arbeitsstreit: Hertha BSC gegen Hendrik Herzog ohne Einigung vor Gericht
Hertha gegen Herzog: Keine Einigung im Arbeitsstreit

Der Arbeitsrechtsstreit zwischen dem fristlos gekündigten Zeugwart Hendrik Herzog (57) und Hertha BSC geht in die nächste Runde. Vor dem Berliner Arbeitsgericht in Saal 222 kam es am Dienstag zu keiner gütlichen Einigung. Der Kläger selbst war nicht anwesend – Herzog war krankgeschrieben. Der Gütetermin unter dem Aktenzeichen 37 Ca 6433/26 endete ohne Ergebnis.

Hintergrund der Kündigung

Auslöser für die fristlose Kündigung war ein Autounfall, den der frühere Hertha-Verteidiger im März nach dem Heimspiel gegen den VfL Bochum mit einem Klubfahrzeug verursacht hatte. Der Verein wirft Herzog vor, sich nach dem Vorfall nicht korrekt verhalten zu haben. Herthas Anwalt Dr. Johan-Michel Menke betonte: „Es ist keine Lappalie.“ Hertha-Prokurist Marcus Becker erklärte, es gehe um die „Frage des Vertrauens, der Verantwortlichkeit und der Zuverlässigkeit“. Herzog habe als leitender Zeugwart eine „Vorbildfunktion“ inne. Becker stellte klar: „Für uns gibt es da kein Zurück, weil das Vertrauen zerstört ist.“

Positionen der Parteien

Die Gegenseite sieht dies anders. Herzogs Anwalt Dirk Greiser, der selbst von 1988 bis 1990 für Hertha spielte, sagte: „Dieses Verfahren hat das Ziel, Herrn Herzog loszuwerden. Mein Mandant hat den Vorfall zügig mit den Bochumern geklärt.“ Hertha hatte ein Angebot zur gütlichen Trennung vorgelegt, das eine ordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30. Juni vorsah, unter Verzicht auf die fristlose Kündigung. Herzog hingegen besteht auf die reguläre Kündigungsfrist zum 31. Oktober sowie eine Abfindung. Insgesamt geht es um eine mittlere fünfstellige Summe.

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Nächster Termin im Januar 2027

Richter Alexander Stöhr ordnete einen Kammertermin für den 6. Januar 2027 um 11.15 Uhr an. Bis dahin haben beide Seiten die Möglichkeit, sich außergerichtlich zu einigen. Der Streit zwischen dem Verein und seinem langjährigen Zeugwart wird also noch einige Zeit andauern.

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