Marius Borg Høiby, der älteste Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit, darf seine Haftstrafe vorerst im Hausarrest verbüßen. Das Osloer Gericht entschied, dass der 29-Jährige die nächsten vier Wochen der Untersuchungshaft mit einer elektronischen Fußfessel in einem Nebengebäude der königlichen Residenz Skaugum verbringen kann. Grund ist der Wunsch, Zeit mit seiner schwer lungenkranken Mutter zu verbringen.
Hintergrund der Verurteilung
Høiby war vor wenigen Wochen zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn unter anderem wegen zwei Vergewaltigungen nach norwegischem Recht sowie Gewalt gegen eine Ex-Freundin schuldig. Gegen die Ex-Freundin besteht ein Kontaktverbot, gegen das Høiby bereits mehrfach verstoßen hat. Die Polizei befürchtet weitere Straftaten und hatte deshalb eine Verlängerung der Untersuchungshaft gefordert.
Reaktionen auf die Entscheidung
Die Staatsanwaltschaft kündigte bereits Beschwerde gegen die Entscheidung an, wie die norwegische Zeitung „Verdens Gang“ und der Rundfunk NRK berichten. Sie hatte gefordert, dass Høiby weiter in Haft bleiben muss. Høibys Anwalt Petar Sekulic zeigte sich zufrieden: „Das ist eine Option, mit der er in den nächsten Wochen leben kann, und dann werden wir sehen, was danach passiert.“
Hausarrest in der königlichen Residenz
Høiby saß seit Prozessbeginn im Februar in Untersuchungshaft. Er hatte mehrfach Freilassung beantragt, um Zeit mit seiner Mutter zu verbringen, war aber stets gescheitert. Norwegische Medien gehen davon aus, dass er den Hausarrest in einem Nebengebäude der Residenz Skaugum verbüßen kann, wo die Kronprinzessin mit ihrem Mann und den gemeinsamen Kindern lebt.
Berufung und weiteres Verfahren
Gegen das Urteil hat Høiby Berufung eingelegt. Ein möglicher Berufungsprozess könnte im kommenden Jahr stattfinden. Ob der Norweger bis dahin in Untersuchungshaft oder Hausarrest bleibt, ist unklar. Der als „Bonusprins“ bekannte Prinzessinnensohn entstammt einer früheren Beziehung Mette-Marits vor ihrer Ehe mit Kronprinz Haakon und gehört nicht dem Königshaus an.



