Die Zahl der illegalen Autorennen in Berlin steigt weiter an. Im ersten Halbjahr 2026 haben die Strafverfolgungsbehörden bereits 476 neue Verfahren wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen eingeleitet. Das geht aus einer Anfrage der Deutschen Presse-Agentur hervor. Damit zeichnet sich ab, dass die bisherige Rekordzahl von 923 Verfahren aus dem Jahr 2024 in diesem Jahr übertroffen werden könnte. „Damit ist absehbar, dass in diesem Jahr die bisherige Rekordzahl an Verfahren übertroffen werden könnte“, sagte Oberamtsanwalt Andreas Winkelmann, der eine Spezialabteilung für verbotene Kraftfahrzeugrennen bei der Berliner Amtsanwaltschaft leitet.
Rückgang 2025, aber neuer Höchststand erwartet
2024 hatten die Berliner Behörden mit 923 Verfahren die bislang höchste Anzahl von Raser-Fällen verzeichnet. Im Jahr 2025 lag die Zahl mit 876 Verfahren etwas darunter. Die aktuellen Zahlen für das erste Halbjahr 2026 deuten jedoch auf einen erneuten Anstieg hin. Die meisten der ermittelten Raser sind wie in der Vergangenheit Männer im Alter von 18 bis 30 Jahren.
Lachgas als neues Phänomen bei illegalen Rennen
Ein besorgniserregender Trend ist laut Winkelmann der zunehmende Konsum von Lachgas bei den verbotenen Rennen. Das Gas, das in der Medizin als Betäubungsmittel eingesetzt wird, wird seit einigen Jahren von Jugendlichen und jungen Erwachsenen als Partydroge genutzt. Es kann zu Vergiftungen führen. Seit dem 12. April 2026 ist der Verkauf von Lachgas eingeschränkt, um insbesondere Jugendliche zu schützen. „Man kann nur hoffen, dass diese Gesetzesänderung Wirkung zeigt“, sagte Winkelmann. Die Behörden beobachten die Entwicklung mit Sorge.
Viele Täter fliehen vor der Polizei
Die Ermittlungen gegen Raser werden zusätzlich dadurch erschwert, dass es vielen Tätern gelingt, vor der Polizei zu fliehen. Von den 476 neuen Verfahren richten sich 99 gegen unbekannte Fahrer. Das sei ein höherer Anteil als in den Vorjahren, erklärte Winkelmann. Die Polizei steht vor der Herausforderung, die Flüchtigen zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen.
Hochmotorisierte Mietwagen als Problem
Ein weiteres Problem bleibt der leichte Zugang zu hochmotorisierten Fahrzeugen, insbesondere für junge Männer. Häufig handelt es sich um Mietwagen von Unternehmen, die nach Erkenntnissen des Landeskriminalamtes speziell gegründet wurden, um hochwertige Autos für illegale Autorennen oder als Drogenfahrzeuge bereitzustellen. Die Bundesländer wollen gegen solche Autovermieter härter vorgehen. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag von Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) wurde im März 2026 vom Bundesrat angenommen.
Strafverschärfung seit 2017
Seit Oktober 2017 gilt eine Gesetzesverschärfung für verbotene Kraftfahrzeugrennen. Schon die Teilnahme an solchen Rennen kann mit Haftstrafen geahndet werden, während zuvor nur Geldbußen verhängt wurden. Der Paragraf 315d des Strafgesetzbuches sieht bis zu zehn Jahre Gefängnis vor, wenn durch die Raserei der Tod eines anderen Menschen verursacht wird. Berlin gilt bundesweit als Hotspot der Raserei. Ein besonders tragischer Fall ereignete sich im Februar 2016, als ein unbeteiligter Fahrer aufgrund eines illegalen Autorennens am Kurfürstendamm ums Leben kam. Die sogenannten „Ku'damm-Raser“ wurden rechtskräftig wegen Mordes verurteilt.



