Mehr als eineinhalb Jahre nach einem mutmaßlichen Jagdunfall in der Gemeinde Barßel (Landkreis Cloppenburg) muss sich ein 73 Jahre alter Jäger vor dem Amtsgericht Cloppenburg verantworten. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Oldenburg: fahrlässige Körperverletzung.
Der Vorfall vom Dezember 2024
Am 7. Dezember 2024 nahm der Angeklagte an einer Treibjagd teil. Dabei soll er vor dem Abgeben eines Schusses nicht ausreichend geprüft haben, ob sich Personen in der Gefahrenzone befanden. Ein Schrotkorn traf eine 59-jährige Anwohnerin auf ihrem eigenen Grundstück. Die Frau erlitt schwere Verletzungen unterhalb des linken Auges. Nach Angaben des Gerichts war eine aufwendige Operation erforderlich. Seitdem ist die Geschädigte arbeitsunfähig und leidet unter erheblichen Folgeerscheinungen.
Strafbefehl und Einspruch
Das Amtsgericht erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten. Dieser sah eine sechsmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung mit einer dreijährigen Bewährungszeit und die Zahlung von 8.000 Euro vor. „Der Beschuldigte legte jedoch Einspruch ein, sodass es nun zur Hauptverhandlung kommt“, erklärte ein Gerichtssprecher. Der Jäger bestreitet die Vorwürfe nicht vollständig, will aber eine mildere Strafe erreichen.
Zeugen und weiteres Verfahren
Zum Auftakt der Verhandlung waren zehn Zeugen geladen, darunter auch das Schussopfer. Die Frau schilderte ausführlich den Schrecken des Moments und die anhaltenden gesundheitlichen Probleme. Der Angeklagte zeigte sich betroffen. Ein Urteil wird in den kommenden Tagen erwartet. Der Fall wirft erneut Fragen zur Sicherheit bei Treibjagden auf. Jagdverbände betonen die Notwendigkeit strenger Regeln, um Unbeteiligte zu schützen.



