Der oberste italienische Gerichtshof in Rom hat das Urteil gegen einen 72-jährigen Juwelier bestätigt, der bei einem Raubüberfall auf sein Geschäft zwei Täter erschossen hatte. Der Mann wurde zu 14 Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Die Richter entschieden, dass er nicht in Notwehr handelte, sondern Selbstjustiz verübte. Das Urteil ist rechtskräftig.
Überfall im April 2021
Der Vorfall ereignete sich im April 2021 in dem norditalienischen Dorf Grinzane Cavour in der Region Piemont. Drei maskierte Männer überfielen das Juweliergeschäft des Verurteilten. Sie bedrohten den Besitzer und seine Familie und raubten Schmuck und Bargeld. Als die Täter das Geschäft verließen und in ihr Fluchtauto steigen wollten, eröffnete der Juwelier das Feuer. Er tötete einen 44-Jährigen und einen 58-Jährigen. Der dritte Täter konnte zunächst fliehen, wurde aber später gefasst.
Notwehr oder Selbstjustiz?
Der Fall sorgte in Italien für intensive Debatten. Der Juwelier argumentierte, er habe aus Angst um sein Leben gehandelt. In einer persönlichen Erklärung vor Gericht sagte er: „Ich hatte Angst. Ich habe geschossen, um mein Leben zu retten – nicht um zu töten, sondern nur, um nicht getötet zu werden.“ Seine Verteidigung betonte zudem, dass sich seine Frau und seine Tochter zum Zeitpunkt des Überfalls ebenfalls im Geschäft befanden. Die Ermittlungen ergaben jedoch, dass die Schüsse fielen, als die Täter bereits auf dem Weg zu ihrem Fahrzeug waren und keine unmittelbare Gefahr mehr für den Juwelier oder seine Familie bestand.
Urteil in letzter Instanz
Der Kassationshof in Rom bestätigte das Urteil eines Berufungsgerichts. In erster Instanz war der Juwelier zu 17 Jahren Haft verurteilt worden, die Strafe wurde später auf 14 Jahre und zehn Monate reduziert. Mit der Entscheidung des höchsten Gerichts ist das Urteil nun endgültig. Der Juwelier muss seine Haftstrafe antreten.
Vorgeschichte des Juweliers
Der verurteilte Juwelier war bereits 2015 Opfer eines Raubüberfalls geworden. Damals erbeuteten die Täter Schmuck und Bargeld im Gesamtwert von 270.000 Euro. Dieser Vorfall könnte nach Ansicht von Beobachtern seine Reaktion im Jahr 2021 beeinflusst haben. Das Gericht wertete dies jedoch nicht als mildernden Umstand.
Reaktionen in Italien
Der Fall hatte in Italien immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Während einige Bürger Verständnis für die Handlung des Juweliers zeigten und von Notwehr sprachen, betonten Juristen und Richter die Grenzen des Selbsthilferechts. Die endgültige Verurteilung unterstreicht die Position der italienischen Justiz, dass eigenmächtige Racheakte nicht geduldet werden. Die Entscheidung des Kassationshofs stellt klar, dass selbst in Extremsituationen die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss.



