Ein stellvertretender Schulleiter eines Kieler Gymnasiums ist wegen einer intimen Beziehung zu einer minderjährigen Schülerin aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden. Das entschied das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein und verhängte damit die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme.
Sexuelle Handlungen über ein Jahr hinweg
Nach Überzeugung der Kammer hatte der inzwischen 53-jährige Pädagoge über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr regelmäßig sexuelle Kontakte zu der damals 16-jährigen Schülerin. Eine Gerichtssprecherin erklärte, es sei zu einer Vielzahl sexueller Handlungen gekommen, darunter regelmäßiger Geschlechtsverkehr.
Machtmissbrauch und Versprechungen
Der Vize-Schulleiter habe gezielt seine Machtposition ausgenutzt, um die Jugendliche in die Beziehung zu verwickeln. Laut Gericht versprach er ihr Vorteile für ihre schulische Laufbahn und überredete sie so zu sexuellen Handlungen. Damit verletzte er nicht nur seine Amtspflichten, sondern missbrauchte diese „zur Befriedigung eigener Bedürfnisse“, wie die Sprecherin mitteilte. Das Gericht wertete dies als „schweren Verstoß gegen das strikte Distanzgebot für Lehrkräfte“.
Folgen der Entlassung
Mit der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis verliert der Mann nicht nur seinen Status, sondern auch sämtliche Bezüge und Pensionsansprüche. Die Entlassung ist die höchste disziplinarrechtliche Sanktion. Der Lehrer kann gegen das Urteil jedoch noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Unklare Zukunft als Lehrer
Ob der entlassene Beamte künftig wieder unterrichten darf, ist derzeit offen. Eine Gerichtssprecherin erklärte, diese Entscheidung liege beim Land Schleswig-Holstein. Das Distanzgebot für Lehrkräfte ergibt sich aus den besonderen Wohlverhaltenspflichten, die Beamte gegenüber ihrem Dienstherrn haben.



