Das Landgericht Stade hat einen 34-jährigen Mann zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er seine frühere Lebensgefährtin vergewaltigt und getötet hat. Der gewaltsame Tod der 30-Jährigen ereignete sich im September 2025 in Gyhum im Landkreis Rotenburg (Wümme). Das Gericht sprach den Angeklagten des Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge sowie Brandstiftung schuldig. Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren faktisch ausschließt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Tatablauf und Brandstiftung
Laut Anklage hatte der 34-Jährige die Frau in ihrem gemeinsamen Wohnhaus vergewaltigt und anschließend getötet. Hunderte Meter vom Tatort entfernt zündete er zudem eine Scheune mit Strohballen an. Die Feuerwehr war laut früheren Angaben fast 21 Stunden lang im Einsatz, um den Brand zu löschen. Der Angeklagte selbst informierte noch in der Nacht die Polizei. Beamte nahmen den Deutschen fest und fanden die Leiche der Frau im Schlafzimmer. Gyhum gehört zur Samtgemeinde Zeven.
Schadensersatz im Adhäsionsverfahren
Im Rahmen eines sogenannten Adhäsionsverfahrens wurde der Mann außerdem zur Zahlung von gut 26.000 Euro an Nebenkläger verurteilt. Dieses Verfahren ermöglicht es, zivilrechtliche Ansprüche wie Schadenersatz oder Schmerzensgeld bereits im Strafverfahren geltend zu machen. Die genauen Hintergründe der Tat waren Gegenstand der mehrtägigen Verhandlung vor dem Landgericht Stade.



