Lebenslänglich für IS-Paar: Folter an Jesidinnen – Urteil in München
Lebenslänglich für IS-Paar: Folter an Jesidinnen

Das Oberlandesgericht München hat den IS-Terroristen Twana H.S. (45) am Montag zu lebenslanger Haft verurteilt. Seine Frau Asia R.A. (29) erhielt eine Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten. Das Paar hatte 2015 im Irak zwei jesidische Mädchen im Alter von fünf und zwölf Jahren als Sklavinnen gehalten und unvorstellbar grausam gequält und gefoltert.

Wie das IS-Paar nach Deutschland kam

Twana H.S. reiste bereits 2002 erstmals nach Bayern ein – unter falschem Namen und mit einem Asylantrag, der abgelehnt wurde. Dennoch durfte er bleiben, weil er kurz nach seiner Ankunft auf dem Oktoberfest eine Frau kennengelernt hatte, mit der 2003 ein gemeinsamer Sohn zur Welt kam. Sein Aufenthalt wurde in den folgenden Jahren geduldet.

2014 radikalisierte sich der Iraker in einer Münchner Moschee durch salafistische Prediger. 2015 reiste er in den Irak aus, um sich dem Islamischen Staat anzuschließen. Seither war er beim Bundeskriminalamt als IS-Mitglied bekannt. Im selben Jahr heiratete er die damals 19-jährige Asia R.A. und schenkte ihr als Brautgeschenk ein fünfjähriges jesidisches Mädchen zur Sklavin.

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Flucht und erneute Einreise nach Deutschland

Nach der militärischen Niederlage des IS 2017 floh das Paar über Syrien, die Türkei und Griechenland. Am 24. Mai 2018 erreichten sie mit falschen Papieren München. Twana H.S. wurde am 8. Juni wegen illegaler Einreise festgenommen, seine Frau kam mit den gemeinsamen Kindern in ein Flüchtlingsheim in Regensburg.

2019 begann ein erster Prozess gegen Twana H.S. in München – damals nur wegen Mitgliedschaft im IS, von den jesidischen Sklavenmädchen war noch nichts bekannt. Er saß bis Februar 2023 im Gefängnis. Vor seiner Entlassung wurde er als Gefährder eingestuft, musste eine Fußfessel tragen und sich täglich bei der Polizei melden.

Warum wurde Twana H.S. nicht abgeschoben?

Trotz seiner Verurteilung und Gefährdereinstufung konnte Twana H.S. nicht abgeschoben werden. Das bayerische Innenministerium erklärte auf Anfrage: „Die Betroffenen sind 2018 unerlaubt nach Deutschland eingereist und haben einen Asylantrag gestellt. Im Rahmen des Asylverfahrens wurde beiden Personen ein Abschiebungsverbot zuerkannt.“ Grundlage ist Paragraf 60 des Aufenthaltsgesetzes: Ausländer dürfen nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem ihr Leben in Gefahr wäre. Im Irak droht ehemaligen IS-Kämpfern häufig die Todesstrafe.

2024 wurde Twana H.S. am 9. April aufgrund der neuen Vorwürfe festgenommen, auch seine Frau kam in Untersuchungshaft. Nach über zwei Jahren folgte am 13. Juli 2026 das Urteil.

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