Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nach zwei Todesfällen in einer Seniorenwohnanlage in Berlin-Tegel, die auf eine Legionellen-Infektion zurückgeführt werden, bislang kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ein Behördensprecher bestätigte dies auf Anfrage. Auch die Polizei hat kein Todesermittlungsverfahren eröffnet.
Gesundheitsamt sieht eindeutigen Zusammenhang
Das zuständige Gesundheitsamt Reinickendorf geht hingegen davon aus, dass die Legionellen für die beiden Todesfälle verantwortlich sind. „Der Tod an einer durch Legionellen hervorgerufenen Lungenentzündung ist meldepflichtig, insofern erübrigt sich die Untersuchungsnotwendigkeit durch das Gesundheitsamt, der Zusammenhang ist in solchen Fällen evident und sicher“, erklärte Amtsleiter Patrick Larscheid. Zuvor hatten der „Tagesspiegel“ und der RBB über den Vorfall berichtet.
Die landeseigene Wohnungsgesellschaft Berlinovo, die das Haus betreibt, teilte der Deutschen Presse-Agentur mit: „Der Berlinovo liegen Stand heute keine Erkenntnisse vor, dass die Todesursachen im direkten Zusammenhang mit den Legionellen stehen.“ Der Legionellen-Befall war aufgefallen, nachdem fünf Bewohner ins Krankenhaus eingeliefert worden waren. Zwei von ihnen starben, drei konnten das Krankenhaus wieder verlassen.
Bereits früherer Legionellen-Befall bekannt
Laut Amtsarzt Larscheid besteht das Legionellen-Problem in der Anlage bereits seit längerem. Bereits im Januar sei das Gesundheitsamt Reinickendorf „im Rahmen der Informationspflichten im Infektionsschutzgesetz über einen Legionellen-Befund“ informiert worden. Der Amtsarzt bestätigte Informationen des „Tagesspiegels“, wonach damals ein Bewohner erkrankt war. Von der Berlinovo hieß es dazu, es sei im Februar zu einer Legionellen-Erkrankung bei einer Bewohnerin in dem Objekt gekommen. „Die Mieterin ist wieder genesen“, so ein Unternehmenssprecher. Die Bewohner seien kurzfristig informiert worden und das Notfallmanagement vor Ort habe eine weitergehende Infektionsgefahr verhindert.
Meldepflicht und Übertragungswege
Ärzte und Labore sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, durch Legionellen verursachte Erkrankungen und Todesfälle den Gesundheitsämtern zu melden. Legionellen sind Bakterien, die auf Menschen übertragen werden können, wenn sie über zerstäubtes Wasser in die Luft und die Lunge gelangen – etwa durch Duschen, Luftbefeuchter oder Wasserhähne. Sie können grippeähnliche Symptome bis hin zu schweren Lungenentzündungen auslösen. Besonders gefährdet sind Menschen mit geschwächtem Immunsystem, Herz- und Lungenleiden sowie ältere Menschen.



