Lehrer nach Gaza-Kritik suspendiert: Fall vor Gericht
Lehrer nach Gaza-Kritik suspendiert: Fall vor Gericht

Lehrer nach Gaza-Kritik suspendiert: Hessischer Verwaltungsgerichtshof entscheidet

Ein hessischer Gymnasiallehrer, der wegen scharfer Kritik an Israels Kriegsführung im Gazastreifen und der deutschen Unterstützung für die israelische Regierung vom Dienst suspendiert wurde, beschäftigt nun die Gerichte und die Staatsanwaltschaft. Nachdem ein Eilantrag des Pädagogen gegen das vom Schulamt Rüsselsheim verhängte Dienstverbot gescheitert war, liegt der Fall nun dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof vor. Ein Gerichtssprecher teilte dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit, der zuständige Senat bemühe sich um eine zeitnahe Entscheidung.

Zudem hat die Staatsanwaltschaft Mainz ein Ermittlungsverfahren gegen den Lehrer wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet. Die Ermittlungen gehen jedoch nicht auf hessische Behörden zurück, sondern auf eine Strafanzeige einer Privatperson, wie der epd berichtet.

Lehrer bestreitet verfassungsfeindliche Positionen

Der Mathematik- und Informatiklehrer Julian Hundt äußerte sich gegenüber dem epd: „Ich habe keine verfassungsfeindlichen Positionen vertreten.“ Nach dem Hamas-Angriff auf Israel im Oktober 2023 habe er zunächst eine Solidaritätsveranstaltung für die israelischen Opfer besucht. Später jedoch verurteilte er auf seinem privaten Instagram-Kanal den israelischen „Völkermord“ in Gaza und betonte das Recht der Palästinenser auf Widerstand gegen die Besatzung. „Für alle ist sichtbar, dass dort großes Unrecht geschieht“, erklärte er. „Es ist eine Gewissensfrage: Kann ich schweigen, wenn ich Unrecht erlebe?“

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Gericht: Meinungsäußerungen nicht rein privat

Bereits Ende 2025 hatte das Verwaltungsgericht Darmstadt das vom Schulamt verfügte Dienstverbot und dessen „Gefahrenprognose“ bis zur endgültigen Klärung der Vorwürfe als gerechtfertigt eingestuft. Der Lehrer habe auf seinem öffentlichen Account „antisemitische und israelfeindliche“ Posts kommentiert und entsprechende Inhalte verlinkt. Zudem habe er in einem Video „selbst angegeben, im Rahmen seiner Lehrtätigkeit fachfremd und unterrichtsunabhängig den Palästina-Konflikt zu thematisieren“. Daher seien seine Meinungsäußerungen „nicht als rein privat anzusehen“.

Hundt war mehrere Monate nach seiner Suspendierung selbst mit seinem Fall an die Öffentlichkeit getreten und hatte in einem Video ausführlich zu den Verfahren gegen sich Stellung genommen. Das zuständige hessische Bildungsministerium wollte sich auf Nachfrage nicht öffentlich äußern. Ein Sprecher teilte mit: „Wegen der in Personalangelegenheiten zu wahrenden Vertraulichkeit geben wir keine Auskunft zu einzelnen Personalfällen.“

Seit dem Dienstverbot und seiner klaren Positionierung im Israel-Palästina-Konflikt sei sein Leben komplett auf den Kopf gestellt, berichtete der in Rheinland-Pfalz lebende Beamte. „Ich möchte gerne wieder mit Jugendlichen arbeiten“, erklärte er. Allerdings habe er Zweifel, ob dies innerhalb des bestehenden Systems noch möglich sei. (epd)

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