Im Prozess um den Tod einer 40-jährigen Frau, die aus dem 22. Stock eines Frankfurter Hotels stürzte, hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den angeklagten Ehemann gefordert. Die Staatsanwältin sprach von Mord aus Heimtücke und niederen Beweggründen. Der 60-jährige Deutsch-Brite soll seine Frau im Mai 2023 von dem Balkon des Hotelzimmers gestoßen haben, um mit seiner Geliebten zusammenzuleben. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt wird für Freitag erwartet.
Vorwurf: Geplanter Mord aus Liebe zu einer anderen
Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte spätestens im April 2023 mit der Planung des Mordes begonnen. Er soll im Internet nach unauffälligen Tötungsmethoden gesucht haben, darunter steile Wanderwege und giftige Kräuter. Schließlich entschied er sich, seine Frau aus großer Höhe zu stürzen. Für den Vatertag 2023 buchte er ein Zimmer im 22. Stock eines Hotels im Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen. Die 1,60 Meter große Frau war betrunken, als er sie über das 1,14 Meter hohe Balkongeländer stieß. Sie fiel 61 Meter in die Tiefe und war sofort tot.
Angeklagter schweigt, Beweise belasten ihn
Der Angeklagte äußerte sich während des fast vier Monate dauernden Prozesses nicht zu den Vorwürfen. Die Staatsanwältin erklärte jedoch, dass sich die Anklage in der Beweisaufnahme bestätigt habe. Nach dem Tod seiner Frau baute sich der Mann mit seiner Geliebten ein neues Leben auf. Er beantragte die Auszahlung der Lebensversicherung seiner Frau und bezog eine monatliche Witwenrente. Zudem sammelte er über eine GoFundMe-Kampagne mehr als 10.000 Euro Spenden, wie die Staatsanwaltschaft vor Gericht darlegte.
Nebenklage sieht auch Habgier
Der Anwalt der Kinder und der Mutter des Opfers schloss sich dem Antrag auf lebenslange Haft an. Er sah zusätzlich das Mordmerkmal der Habgier erfüllt. Die Staatsanwältin betonte die besondere Schwere der Tat: „Es liegen die Mordmerkmale Heimtücke und niedere Beweggründe vor. Der Angeklagte handelte aus egoistischen Motiven, um mit seiner Geliebten zusammenleben zu können.“ Die Verteidigung hatte keinen Antrag gestellt. Mit dem Urteil wird am Freitag gerechnet.



