In Hamburg hat ein Mordprozess gegen einen jungen Autofahrer begonnen, der bei einer riskanten Flucht vor der Polizei einen tödlichen Unfall verursacht haben soll. Die Verhandlung vor der Jugendkammer des Landgerichts wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt, wie die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring am Morgen mitteilte. Das Urteil werde aller Voraussicht nach wieder öffentlich verkündet. Der Angeklagte war zum Zeitpunkt des Unfalls erst wenige Wochen 18 Jahre alt, weshalb der Fall vor der Jugendkammer verhandelt wird.
Tödliche Flucht endet auf der Kennedybrücke
Laut Anklage soll der junge Mann Ende Januar frühmorgens unter Drogeneinfluss und ohne Führerschein mit einem Sportwagen in Hamburg unterwegs gewesen sein. Auf dem Beifahrersitz saß ein 35 Jahre alter Bekannter. Als die Polizei ihn für eine Verkehrskontrolle stoppen wollte, gab er nach Angaben der Staatsanwaltschaft stattdessen Gas und raste durch die Stadt, um einer möglichen Strafe zu entgehen.
Der in Afghanistan geborene Teenager beschleunigte sein Auto auf Höchstgeschwindigkeit, überfuhr rote Ampeln und fuhr rasant in Lücken im fließenden Verkehr, wobei er ruckartig anderen Autos ausweichen musste. Dabei habe er billigend in Kauf genommen, dass er Fußgänger und Radfahrer in Gefahr bringe und bei einer Kollision auch Menschen sterben könnten, so die Anklage.
Auf Höhe der Kennedybrücke verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und stieß mit einem entgegenkommenden Transporter zusammen. Sein Beifahrer starb trotz Wiederbelebungsmaßnahmen und einer Notoperation wenig später. Der Angeklagte selbst wurde lebensgefährlich verletzt. Der Transporterfahrer kam mit leichten Verletzungen davon, leidet den Angaben zufolge aber bis heute unter einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Anklage wirft Mord vor
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten unter anderem Mord, versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge zur Last. Grundlage für die Mordanklage ist ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Januar 2019. Demnach kann ein rücksichtsloser Raser, der mit seinem Auto einen Menschen tötet, unter bestimmten Voraussetzungen als Mörder verurteilt werden.
Der Verteidiger des Angeklagten kündigte an, dass sein Mandant im Laufe des Verfahrens ausführlich aussagen werde. „Er wird sich vollumfänglich einlassen“, sagte der Verteidiger. Dabei werde er auch zu seinen Lebensumständen, seiner Vergangenheit und seiner Zukunft sprechen.
Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Die Entscheidung, die Verhandlung nicht öffentlich zu führen, begründete das Gericht mit dem Alter des Angeklagten zum Tatzeitpunkt. Da er erst wenige Wochen 18 Jahre alt war, wird der Fall vor der Jugendkammer verhandelt, die geschlossene Verhandlungen vorsieht, um die Entwicklung des Jugendlichen nicht zu beeinträchtigen. Die Urteilsverkündung soll jedoch öffentlich sein, so Richterin Meier-Göring.
Der Prozess wird voraussichtlich mehrere Tage dauern. Das Gericht hat weitere Zeugen geladen, darunter Polizeibeamte und Unfallgutachter. Der Fall wirft erneut Fragen zur Strafverfolgung von Rasern auf, die durch riskante Fahrten Menschenleben gefährden.



