Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hat nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) das Jugendstrafrecht infrage gestellt. „Wir müssen grundsätzlich schauen, ob die gesetzlichen Maßstäbe, die wir aktuell haben zur Anwendung des Jugendstrafrechts, ob diese Maßstäbe noch zeitgemäß sind“, sagte Badenberg im ARD-„Morgenmagazin“. Der Anschlag, bei dem mehrere Menschen verletzt wurden, hatte eine intensive Debatte über die Strafverfolgung von Heranwachsenden ausgelöst.
Härtere Bestrafung gefordert
Badenberg zog aus dem Anschlag eine klare Konsequenz: „Nach diesem Anschlag ziehe ich die Konsequenz, dass genau in solchen Fällen in der Tat die Täter härter zu bestrafen sind. Wir hatten vergleichbare Fälle. Und härter zu bestrafen wären sie, wenn man das Erwachsenenstrafrecht anwenden würde.“ Die Senatorin betonte jedoch, dass die Entscheidung über die Anwendung des Jugend- oder Erwachsenenstrafrechts beim Gericht liege, das nach Auswertung aller Erkenntnisse urteile.
Union fordert wissenschaftliche Studie
Die Union fordert schon seit längerem eine unabhängige wissenschaftliche Studie, um zu prüfen, ob die Maßstäbe des Jugendstrafrechts noch dem heutigen Stand der Entwicklungsforschung entsprechen. Diese Forderung wird durch den aktuellen Fall erneut bekräftigt. Laut Angaben der Generalstaatsanwaltschaft war der Tatverdächtige nach vergeblichen Versuchen, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen, im November 2025 bei seiner Rückkehr am Berliner Flughafen BER festgenommen worden.
Frühere Verurteilung des Tatverdächtigen
Nach längerer Untersuchungshaft wurde der Tatverdächtige im Mai von einem Jugendschöffengericht zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt. Dieses Vorgehen sorgt für Kritik, da der Verdächtige trotz der Verurteilung auf freiem Fuß blieb.
Wegner zeigt sich verwundert
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) äußerte sich verwundert über die justizielle Behandlung des Falls. In der RBB-„Abendschau“ sagte er: „Er wurde verurteilt (...) nach Jugendstrafrecht. Und dann wurde leider durch das Gericht eine Bewährungsstrafe ausgegeben. Und ich will das nicht bewerten, das ist die Unabhängigkeit der Justiz, aber mir fehlen da schon die Worte.“ Die Diskussion um eine mögliche Verschärfung des Jugendstrafrechts wird in den kommenden Wochen voraussichtlich anhalten.



