Neuschwanstein-Mörder klagt gegen Abschiebung aus Angst vor Todesstrafe
Neuschwanstein-Mörder klagt gegen Abschiebung

Der US-Amerikaner Troy B. (33), der im Juni 2023 zwei junge Touristinnen am Schloss Neuschwanstein einen 50 Meter tiefen Abhang hinabstieß, hat Klage gegen seine mögliche Abschiebung aus Deutschland eingereicht. Der Mann aus Michigan wurde im März 2024 vom Landgericht Kempten wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt. Die 21-jährige Studentin Eva L. starb, ihre Freundin Kelsey C. überlebte verletzt.

Klage gegen Ausweisungsbescheid

Die Ausländerbehörde des Landratsamtes Ostallgäu hatte einen Ausweisungsbescheid gegen Troy B. erlassen. Doch der 33-Jährige akzeptiert dies nicht und reichte Klage beim Verwaltungsgericht in Augsburg ein. Seine Begründung: Bei einer Rückkehr in die USA drohe ihm ein weiterer Prozess wegen derselben Tat, in dem sogar die Todesstrafe nicht ausgeschlossen sei. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts teilte mit, dass ein Verhandlungstermin möglicherweise Ende des Jahres anstehe.

Abschiebung derzeit nicht aktuell

Konkret steht eine Abschiebung des Mannes in absehbarer Zukunft jedoch nicht an. Troy B. verbüßt vorläufig seine Haftstrafe regulär in Bayern. „Es gibt derzeit kein Prüfverfahren dazu, ob der 33-Jährige aus der Haft abgeschoben werden könnte“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Kempten. „Von unserer Seite werden wir da nicht aktiv.“ Die Verteidigung des US-Amerikaners äußerte sich zunächst nicht zu der Klage.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Haftentlassung erst in Jahrzehnten

Üblicherweise kommt bei zu lebenslanger Haft Verurteilten erst nach 15 Jahren eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung in Betracht. Im Fall von Troy B. ist dies jedoch kaum möglich, da die Strafkammer die besondere Schwere der Schuld feststellte. „Eine Haftentlassung nach 15 Jahren wäre nicht vertretbar“, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. In solchen Fällen ist die tatsächliche Haftdauer unklar; es ist nicht unüblich, dass der Verurteilte 20 bis 25 Jahre im Gefängnis bleiben muss. Die Entscheidung darüber obliegt später der Strafvollstreckungskammer des zuständigen Landgerichts.

Hintergrund der Tat

Die Tat erschütterte die Welt: Troy B. und seine beiden Opfer, die er nicht kannte, waren als Urlauber zur Besichtigung des berühmten Märchenschlosses nach Deutschland gekommen. Sie trafen sich im Juni 2023 zunächst zufällig auf der Marienbrücke nahe dem Schloss. Kurz darauf kam es in der Nähe zu der widerlichen Tat, bei der Troy B. die 21-jährige Eva L. vergewaltigte, würgte und dann beide Frauen den Abhang hinabstieß. Kelsey C. überlebte verletzt. Der Vollzug des Ausweisungsbescheides könnte daher erst in etwa zwei Jahrzehnten anstehen, wenn eine Haftentlassung überhaupt in Betracht kommt.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration