Bundesrat fordert „Nur Ja heißt Ja“ – Reform des Sexualstrafrechts
„Nur Ja heißt Ja“: Bundesrat fordert Reform

Berlin – Der Bundesrat hat am Freitag eine Entschließung verabschiedet, die eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts fordert. Künftig soll der Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ gelten, anstelle des bisherigen Prinzips „Nein heißt Nein“. Die Länder argumentieren, dass Opfer von Sexualstraftaten oft in eine Schockstarre verfallen oder aus Angst nicht widersprechen können. Entscheidend solle daher sein, ob die sexuelle Handlung wirklich freiwillig war, nicht ob das Opfer deutlich genug widersprochen hat.

Hintergrund der Reformforderung

Die Initiative ging vom Hamburger Senat um Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern aus. Die Begründung: Es gebe zahlreiche Fälle, in denen Betroffene aufgrund von Angst oder Trauma nicht in der Lage seien, ein klares „Nein“ zu äußern. Dies führe zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit. Mit dem neuen Ansatz solle sichergestellt werden, dass sexuelle Kontakte nur dann straffrei sind, wenn eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt.

Europäische Vorbilder

Der Bundesrat verweist auf die Entwicklung in anderen europäischen Ländern. In Schweden, Spanien, Dänemark, Belgien, Finnland, Griechenland und den Niederlanden gilt bereits das Zustimmungsprinzip. Dort steht nicht mehr ein erkennbares „Nein“ im Mittelpunkt, sondern die Frage, ob eine freiwillige Zustimmung zu der sexuellen Handlung vorlag. Diese Länder hätten positive Erfahrungen mit dem Modell gemacht, heißt es in der Entschließung.

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Aktuelle Rechtslage in Deutschland

Seit der Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 gilt in Deutschland der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Nach § 177 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich strafbar, wer sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vornimmt. Dafür ist weder körperliche Gegenwehr noch Gewalt erforderlich. Entscheidend ist bislang, dass der entgegenstehende Wille – etwa durch ein klares „Nein“, Wegschieben oder anderes eindeutiges Verhalten – für die andere Person erkennbar ist. Kritiker bemängeln jedoch, dass dies in der Praxis oft zu Beweisschwierigkeiten führe.

Nächste Schritte

Jetzt ist die Bundesregierung am Zug. Der Bundesrat kann das Gesetz nicht selbst ändern, sondern fordert die Bundesregierung auf, die Reform anzustoßen. Ob und wann das Sexualstrafrecht tatsächlich geändert wird, entscheidet sich nun im Gesetzgebungsverfahren. Die Länder hoffen auf eine zügige Umsetzung, um den Schutz von Opfern von Sexualstraftaten zu verbessern und Rechtssicherheit zu schaffen.

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